BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen & Pressebilder RSS Icon

Gartenfeuer wegen Trockenheit nicht erlaubt

Ab 06.04.2020 Waldbrandgefahrenstufe 3 im Altmarkkreis Salzwedel | Gartenfeuer verboten 

Altmarkkreis Salzwedel 06.04.2020: Ab dem 06.04.2020 gilt im Altmarkkreis Salzwedel die Waldbrandgefahrenstufe 3.

Gemäß der Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Altmarkkreis Salzwedel vom 01.10.2017 (www.altmarkkreis-salzwedel.de/verbrennen) ist bei lang anhaltender extrem trockener Witterung (bei ausgelöster Waldbrandwarnstufe 3 und 4) das Verbrennen verboten.

Über die jeweils aktuelle Stufe informiert die Waldbrandapp des Landeszentrums Wald, im Internet zu erreichen unter http://waldbrandapp.landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/ .  
Wer plant, ein Gartenfeuer zu entzünden, sollte sich vorher dort informieren.
Ein Blick in die aktuell geltende Verbrennungsverordnung klärt über Verbrennungszeiträume, Uhrzeiten, Mindestabstände, Mengen, Verbrennzeiten und anderes mehr auf.

Kontakt:
Altmarkkreis Salzwedel | Umweltamt | Karl-Marx-Straße 15| 29410 Hansestadt Salzwedel
Tel: 03901 840 670/671 | E-Mail: umweltamt@altmarkkreis-salzwedel.de


Hier die Pressemitteilung als PDF-Dokument


Altmarkkreis Salzwedel | Büro des Landrates | Pressestelle | Zimmer 310
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel | Tel.: 03901. 840 309/308 | Fax: 03901. 840 840 |
pressestelle@altmarkkreis-salzwedel.de | www.altmarkkreis-salzwedel.de