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Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen

Amt für Rechts- und Kreisangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
0390 840 - 1800
03901 840 - 1829
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) werden nur wirksam, wenn sie öffentlich bekanntgemacht werden. Bundesgesetze und -verordnungen werden im Bundesgesetzblatt verkündet, Landesvorschriften in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Bundesländer.

Für die kommunale Ebene gibt es landesgesetzliche Regelungen, die die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einem Amtsblatt, einer Zeitung, im Internet oder durch Aushang vorsehen. In den Amtsblättern der Kommunen werden nicht nur Satzungen, sondern auch andere gesetzlich vorgeschriebene Mitteilungen öffentlich bekanntgemacht. Daneben wird über sonstige amtliche Mitteilungen informiert. In einem nichtamtlichen Teil können die Amtsblätter kurze Nachrichten aus der Kommune oder Hinweise auf Veranstaltungen enthalten.

Rechtsgrundlage

Hauptsatzung der Kommune (Gemeinde, Verbandsgemeinde, Landkreis)

§ 9 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA)

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein Persönliches
  • Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, Verbandsgemeinde, der jeweilige Landkreis.

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8.30-11.30 Uhr
Di: 8.30-11.30, 13.00-18.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30 Uhr
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

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