Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung ausgleichen.
Das volle Blindengeld beträgt monatlich 424,44 Euro für Erwachsene und 294,76 Euro für Minderjährige.
Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 61,30 Euro.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig.
Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet.
Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie ein gekürztes Blindengeld.
Anrechnung |
Beträge |
Pflegegrad 2 |
Erwachsene: 279,08 Euro
Minderjährige: 149,40 Euro
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Pflegegrad 3-5 |
Erwachsene: 244,59 Euro
Minderjährige: 114,91 Euro
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Heim - Eigenanteil an den Heimkosten mehr als 50 % |
Erwachsene: 424,44 Euro
Minderjährige: 294,76 Euro
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Heim - Eigenanteil an den Heimkosten weniger als 50 % |
Erwachsene: 212,22 euro
Minderjährige: 147,38 Euro
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Ähnliches gilt auch, wenn Sie gehörlos sind. Das Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt beträgt 61,30 Euro. Anders als beim Blindengeld wird das Gehörlosengeld immer in dieser Höhe ausgezahlt.