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vorgesehen zum Löschen - Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 3301
03901 840 - 208
Besucheradresse:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt

Leistungsbeschreibung

Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie

  • gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch eine oder mehrere andere Personen anbieten
  • oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen.

Beispiele für ein Prostitutionsgewerbe sind:

  • Prostitutionsstätte (z. B. Bordell, Laufhaus) Prostitutionsfahrzeug,
  • eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen
  • oder eine Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Vermittlung).

Durch ein Prostitutionsgewerbe ziehen Sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution einer anderen Person. Wenn Sie selbst Prostitution ausüben, betreiben Sie kein Prostitutionsgewerbe. In diesem Fall sind Sie Prostituierte und müssen dies anmelden und sich gesundheitlich beraten lassen.

Die Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe ist befristet. Die Erlaubnis kann Nebenbestimmungen enthalten.
Ebenso können Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine oder mehrere stellvertretende Person(en) betreiben lassen. Auch hierfür benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Bearbeitung des Antrages richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen zusätzlich ein Gewerbe anmelden.

Zudem braucht auch der oder die Prostituierte eine Anmeldung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Prostitution anmelden“.

Die Zuverlässigkeit wird spätestens nach 3 Jahren erneut überprüft.

Wenn Sie das Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben wollen, finden Sie weitere Informationen unter dem Stichwort :Prostitutionsgewerbe Stellvertreter berufen“.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den jeweils örtlich zuständigen Landkreis oder an die jeweils örtlich zuständige kreisfreie Stadt, in der Sie Ihr Prostitutionsgewerbe betreiben wollen.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Hierbei müssen Sie beachten, dass die Mindestanforderungen für das jeweilige Prostitutionsgewerbe erfüllt sein müssen. Beispielsweise sind an eine Prostitutionsstätte bauliche Voraussetzungen geknüpft.

Zudem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und
  • Sie besitzen die für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes erforderliche Zuverlässigkeit.

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit, wenn

  • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung nicht rechtskräftig verurteilt worden sind,
  • Ihnen nicht innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung die Erlaubnis zur Ausübung eines Prostitutionsgewerbes entzogen wurde oder die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes versagt wurde,
  • Sie in den letzten 10 Jahren nicht Mitglied in einem verbotenen Verein waren und
  • Sie die allgemeinen gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen erfüllen (z. B. geordnete Vermögensverhältnisse)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Betriebsart sind unterschiedliche Unterlagen für das Erlaubnisverfahren vorzulegen.

Natürliche Personen (Einzelpersonen) 

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel 
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ bzw. europäisches Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“, 
  •  Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes,
  • Angaben zu den Personen, die die Prostitutionstätigkeit ausüben.

Juristische Personen (z. B. GmbH) und Personenvereinigungen (z. B. OHG, KG)

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, 
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen, 
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen bzw. europäisches Führungszeugnis,
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen,
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und die gesetzlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen,
  • Angaben zu den Personen, die die Prostitutionstätigkeit ausüben.

Daneben benötigen Sie eine Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte, eines –fahrzeuges oder einer –veranstaltung. Diese erhalten Sie durch einen gesonderten Antrag.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 100,00 - 3000,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

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Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

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