Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe, wenn Sie
- gewerbsmäßig sexuelle Dienstleistungen durch eine oder mehrere andere Personen anbieten
- oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellen.
Beispiele für ein Prostitutionsgewerbe sind:
- Prostitutionsstätte (z. B. Bordell, Laufhaus) Prostitutionsfahrzeug,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen
- oder eine Prostitutionsvermittlung (z. B. Escort-Vermittlung).
Durch ein Prostitutionsgewerbe ziehen Sie einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Prostitution einer anderen Person. Wenn Sie selbst Prostitution ausüben, betreiben Sie kein Prostitutionsgewerbe. In diesem Fall sind Sie Prostituierte und müssen dies anmelden und sich gesundheitlich beraten lassen.
Die Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe ist befristet. Die Erlaubnis kann Nebenbestimmungen enthalten.
Ebenso können Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine oder mehrere stellvertretende Person(en) betreiben lassen. Auch hierfür benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis.