Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:
- Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
- Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
- Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
- Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Begleitende Seminare
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Wie wird man Freiwillige/r im Bundesfreiwilligendienst?
- Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
- Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
- Schriftliche Vereinbarung abschließen
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bildung
- Zivil- und Katastrophenschutz