Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Waffen- oder Munitionssachverständige müssen für die Waffenbesitzkarte den notwendigen Sachkundenachweis sowie den Nachweis für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck (Bedürfnis) erbringen.