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Schülerbeförderung

Regelungen zur Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel

Die Beförderung von Kindern und Jugendlichen zu den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wird über das Schul- und Kulturamt, SG Schulverwaltung in Zusammenarbeit mit der PVGS Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbH geregelt.

Schülerinnen und Schüler, die im Altmarkkreis Salzwedel wohnen und mehr als eine festgelegte Wegstrecke zu Fuß zurücklegen müssen, um zur Schule zu gelangen, erhalten eine kostenlose Sammel-Schülerzeitkarte zur Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Kinder mit Behinderungen können individuell befördert werden. Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Klassen der Gymnasien oder Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen (außer BVJ/BGJ) wird auf Antrag das Fahrgeld für die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs erstattet (jedoch abzüglich eines Eigenanteils von 100 Euro im Schuljahr).

Detailhinweis: Schüler erhalten eine kostenlose Sammel-Schülerzeitkarte, wenn der Schulweg

  • bei der 1. bis 4. Klasse mehr als 2,0 km
  • alle übrigen Schülerinnen & Schüler der Sekundarstufe I und II mehr als 3,0 km beträgt.

ONLINE-Portal zum Thema "Schülerbeförderung im Altmarkkreis Salzwedel" (Personenverkehrsgesellschaft)


Rechtliche Grundlagen & Dokumente zur Schülerbeförderung im Landkreis: