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Integration & Asyl

Hilfe für ukrainische Flüchtlinge

Fragen zum Ausländerecht:

Ausländerrechtlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer Einreise maximal 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten. In dieser Zeit ist der weitere Aufenthalt zu regeln. Alle Personen sollen zeitlich beschränkte humanitäre Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG (inkl. Arbeitserlaubnis) erhalten.

Alle Betroffenen werden gebeten, sich zeitnah nach der Einreise mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, um einen erforderlichen Termin zu vereinbaren. Hierzu übermitteln Sie bitte das Registrierungsformular inkl. Kopie vorhandener Identitätsdokumente (z.B. biometrischer Pass, ukrainischer Inlandspass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde o.ä.) über die folgenden Kontaktwege:

Kontaktaufnahme per Post:
Altmarkkreis Salzwedel, Ordnungsamt/Ausländerbehörde | Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
oder Kontakt per E-Mail: abh@altmarkkreis.de

>> Formular zur Registrierung bei der Ausländerbehörde des Altmarkkreises Salzwedel

Es ist gesetzlich vorgesehen, die biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke) aller Flüchtlinge ab dem 14. Lebensjahr über die sogenannte PIK-Station (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) zu erfassen.

Unabhängig davon, ist für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) eine persönliche Vorsprache aller Personen ab einschließlich des 6. Lebensjahres erforderlich.

Auch der Altmarkkreis ist dazu verpflichtet, diese Maßgaben umzusetzen. Eine persönliche Vorsprache des betroffenen Personenkreises ist somit unumgänglich. Es wird natürlich versucht, die Termine so zu koordinieren, dass alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten an einem Tag erledigt werden können. Dies kann aus organisatorischen Gründen leider nicht in allen Fällen garantiert werden. Im Rahmen der Verfügbarkeit kann zu den Terminen seitens des Altmarkkreises ein Dolmetscher gestellt werden.

Am Tag der persönlichen Registrierung (PIK, eAT) erhalten alle Antragsteller entsprechende Bescheinigungen über Ihren Aufenthaltsstatus (sog. Fiktions- oder eAT-Bescheinigungen) oder eine Anlaufbescheinigung im Rahmen der Weiterleitung an eine andere Ausländerbehörde (nähere Erläuterungen siehe Punkt Unterbringungsmöglichkeiten).

Die Aushändigung des eAT zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht auf dem Postwege sondern nur persönlich erfolgen und erfordert somit eine weitere Vorsprache zumindest eines Familienmitgliedes oder eines Bevollmächtigten.


Unterbringungsmöglichkeiten

Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu anderen Bundesländern bereits überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen. Daher sind alle Kommunen in Sachsen-Anhalt berechtigt, neu ankommende Flüchtlinge in andere Bundesländer (aktuelles Zielland: Bayern) weiter zu leiten.

Der Altmarkkreis kann somit aktuell nur noch Flüchtlinge aufnehmen, die eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen können, z.B. eigene Wohnung, Unterkunft bei Freunden / Verwandten, Unterbringung über private Initiativen oder ggf. über einen potentiellen Arbeitgeber.

Das ursprünglich zur Unterbringung von Frauen und Kindern eingerichtete Wohnheim wurde mittlerweile anderen Zwecken zugeführt. Es kann maximal eine kurzfristige Unterbringung und Versorgung in einer Notunterkunft bis zur Durchführung der PIK-Registrierung gewährleistet werden.

Wer privat Wohnraum für Ukrainerinnen und Ukrainer zur Verfügung stellen möchte, nutzt dazu bitte folgende zentrale Email-Adresse: info-ukraine@altmarkkreis.de und den entsprechenden Fragebogen: Fragebogen zur Bereitstellung einer Unterkunft

Nach Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge in Ihrer Unterkunft, wenden Sie sich bitte zur Anmeldung der Personen an die zuständige Meldebehörde.


Sozialleistungen

Grundsätzlich soll allen ukrainischen Flüchtlingen ein Direktzugang zum Leistungsbezug des SGB II (Zuständigkeit Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel) ermöglicht werden. Voraussetzung hierzu ist die PIK-Registrierung und eine ausländerbehördliche Bescheinigung.

Checkliste für den Übergang in das SGB II + Checkliste in Russisch + Checkliste in Ukrainisch


Kindertageseinrichtungen

Das Jugendamt führt eine Übersicht, welche Kindertagesstätten noch Kapazitäten haben.
Wegen der Zuweisung in eine Kindertagesstätte muss man sich an das Jugendamt wenden. E-Mail: jugendamt@altmarkkreis.de
Dort bitte auch Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Eltern angeben. U.U. ist auch eine Untersuchung notwendig. Dies wird man dort mitteilen.


Gesundheit

>> mehrsprachige Informationen zu Corona: Informationen des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt für ukrainische Geflüchtete

>> Patientenfragebogen der Kassenärztlichen Vereinigung auf Ukrainisch

>> Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"- Flyer auf Ukrainisch


Geldspenden: Spendenkonto des Landkreises

Zur Unterstützung der Ankommenden hat der Landkreis ein Spendenkonto bei der Sparkasse eingerichtet:

Kontoinhaber: Altmarkkreis Salzwedel
IBAN: DE41 8105 5555 3000 0000 37
BIC: NOLADE21SAW
Verwendungszweck: Spende Ukraine


Kontakt & Sachspenden

Möbelfundus

Salzwedel  
Adresse: Kristallweg 8, 29410 Salzwedel  
Telefonnummern: 03901 85 836 oder 0171 3060853
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr

Gardelegen
Adresse: Letzlinger Landstraße 8, 39638 Gardelegen
Telefonnummern: 03907 776727 oder 0160 93608500
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr


Ehrenamtliche Unterstützung

Wer Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren, kann sich an die Mailadresse info-ukraine@altmarkkreis.de wenden und den entsprechenden Fragebogen verwenden: Fragebogen zum ehrenamtlichen Engagement


Weitere Informationen

Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Leitfaden zur Beratung von Menschen mit Behinderung im Kontext von Migration & Flucht

Koordinierungsstelle Engagement Ukraine (Sachsen-Anhalt Süd)
https://www.lamsa.de/projekte/projekte-koordinierungsstelle-engagement-ukraine/projektbeschreibung-deutsch/
 

Informationen für ukrainische Fahrer und Fahrerinnen, die mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind.
Informationen in Deutsch | Informationen in Englisch | Informationen in Ukrainisch

Informationen der Koordinierungsstelle Engagement Ukraine Sachsen-Anhalt Nord

Kurzfristig in die Ukraine: https://ukraine.agsa.de/kurzfristig-in-die-ukraine/
Rückkehr in die Ukraine: https://ukraine.agsa.de/rueckkehr-in-die-ukraine/
Umzug innerhalb Deutschlands: https://ukraine.agsa.de/umzug-innerhalb-deutschlands/


Beschäftigung von Arbeitskräften aus der Ukraine

Informationen des IQ Netzwerkes: Präsentation und FAQ im Rahmen des IQ Cafés am 31.03.2022


Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine...alles, was (nicht nur) Schutzsuchende wissen sollten

>> Hier die Broschüre


Lernen und Arbeiten in Deutschland- Kursangebot der IBB