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Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreisgebiet

Stallpflicht für Geflügel ist weiterhin konsequent im gesamten Kreisgebiet einzuhalten | Geflügelhaltungen und Totfunde von Wildvögeln bitte beim Veterinäramt melden

Altmarkkreis Salzwedel, 11.01.2022: Nach dem am 10.12.2021 amtlich festgestellten Ausbruch der Aviären Influenza (AI; Geflügelpest) in einem Putenbestand in Rohrberg wurde das AI-Virus vom Typ H5N1 nun auch bei einem Wildvogel im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Spaziergänger hatten einen Schwan tot am Ahlumer See aufgefunden und das Veterinäramt informiert. Am 03.01.2022 wurde das Tier durch das Veterinäramt zur weiteren Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal übersandt. Am 07.01.2022 wurde der dortige Virusnachweis mit Befund des nationalen Referenzlabors am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Seit Ende Oktober 2021 werden nahezu täglich Geflügelpestfälle bei Haus- und Wildvögeln in Deutschland und in zahlreichen europäischen Staaten gemeldet. In Verbindung mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Mastputen in Rohrberg wurden zum Schutz vor weiteren Viruseinträgen und einer Ausbreitung der Tierseuche Maßnahmen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt allgemein verfügt. Unter anderem gilt seither für alle Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel eine generelle Stallpflicht. Zudem ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Veranstaltungen ähnlicher Art auf dem gesamten Kreisgebiet untersagt. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des Geflügels vor der hochansteckenden Tierseuche, die mit hohen Tierverlusten und enormem wirtschaftlichem Schaden einhergeht.

Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig der erlassenen tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Zur Überwachung der Einhaltung angeordneter Maßnahmen vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Seuchenlage, werden Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Salzwedel in der kommenden Zeit verstärkt kontrollierend tätig sein.

Geflügelhaltungen und Totfunde von Wildvögeln sind beim Veterinäramt zu melden
Halter von Geflügel, die ihre Tierhaltung noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel haben registrieren lassen, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit Bergung und Untersuchung dieser Tiere veranlasst werden können. Alle vorgenannten Meldungen können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel unter 03901 840-416 erfolgen.


Hier die Pressemitteilung in PDF.


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