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Ehrenamtliche Richter für Amtsgerichte & Landgericht gesucht

Neue Amtsperiode 2024-2029 für Jugendschöffinnen und –schöffen beginnt | Bewerben Sie sich – Meldefrist bis 23.04.2023!

Altmarkkreis Salzwedel, 09.02.2023: Ab dem 01.01.2024 beginnt eine neue Amtsperiode für ehrenamtliche Richter (Jugendschöffen bzw. –hilfsschöffen) an den Amtsgerichten Salzwedel und Gardelegen sowie  dem Landgericht Stendal. Eine Amtsperiode beträgt fünf Jahre.
Die Mitwirkung interessierter und befähigter Nichtjuristen an der Rechtsprechung ist gesetzlich gewollt und vorgegeben. Die Lebens- und Berufserfahrung der ehrenamtlichen Richter, ihr Gemeinsinn und ihre Teilnahme an der Bewertung der vorliegenden Sachlagen tragen dazu bei, dass auch in der Rechtsprechung die Ausübung der Staatsgewalt „im Namen des Volkes“ erfolgt.
Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zwischen 25 und 69 Jahre alt, durch kein Strafverfahren selbst belastet sein und zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in der Gemeinde wohnen. Sie können sich für eine Kandidatur vorschlagen lassen oder selbst vorschlagen.
Insgesamt werden ca. 140 Personen, das sind 70 Frauen und ebenso viele Männer, für die Vorschlagsliste gesucht, aus der dann durch einen Ausschuss beim Gericht insgesamt 70 Jugendschöffinnen und -schöffen gewählt werden. Es ist also dringend erforderlich, dass sich eine große Anzahl von Interessenten zur Verfügung stellt.

Wer Interesse an diesem interessanten Ehrenamt hat und auf dem Gebiet der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken möchte, kann sich ab sofort unter Angabe seiner Adresse beim Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel bewerben:

•    persönlich durch Vorsprache
•    telefonisch unter:  (03901) 840 456   bzw. Fax: (03901) 840 622
•    schriftlich beim: Altmarkkreis Salzwedel, Jugendamt, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel
•    per E-Mail unter Daniela.Wittig@Altmarkkreis-Salzwedel.de

Das „Bewerbungsformular“ steht HIER zur Verfügung. Bitte den letzten Meldetermin am 23.04.2023 nicht verpassen!

Zum Einsatz von gewählten Jugendschöffinnen und –schöffen und zur Erstattung von Unkosten durch das Gericht finden Sie mehr Informationen auf www.schoeffenwahl.de.



Bild_© 2023 PariJus gGmbH


Hier gerne die Pressemitteilung.