Arbeitslos? Geringes Einkommen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit? Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II - der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
Arbeitslosengeld II erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen)
- alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und unter 65 Jahren.
- Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus:
- der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Mehrbedarf (z. B. für Alleinerziehende)
- einmalige Leistungen (z. B. für die Erstausstattung einer Wohnung)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bedarfsgemeinschaft. Arbeitslosengeld II wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.