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Kriegsgefangenenentschädigung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem 31. Dezember 1946 in den Osten entlassen worden sind, und für Zivildeportierte, die in Lagern untergebracht waren, erhalten eine einmalige Entschädigung. Der Betrag der Entschädigung ist gestaffelt nach der Dauer des Gewahrsams, in Höhe von einmalig

  • 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948) und
  • 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950)

An wen muss ich mich wenden?

Heimkehrer stellen einen formlosen Antrag auf Entschädigung mit einer Kopie des Entlassungsscheines an das Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4, in 50728 Köln (Tel.: 0228/99 35 80 und 0221/ 75 80) stellen.

Darüber hinaus können sich ehemalige Kriegsgefangene durch das Referat - Integration, Aussiedler, 2. SED-UnBerG des Landesverwaltungsamtes unter der Telefonnummer (0340) 6506-310 beraten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag
Kopie des Entlassungsscheines

Anschrift