Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Voraussetzungen sind:
- das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
- es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.
Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.