Um von Anfang an, das Rentenleben zu genießen, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres angepasst.
Wenn Sie das Regelrentenalter erreicht haben, aber noch keine Rente beantragen, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung. Als Ausgleich gibt es für einen späteren Rentenbeginn einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr sechs Prozent.