Für Schwerbehindertenangelegenheiten ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Dabei erfüllt es folgende Aufgaben:
Es sind ggf. Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.