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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges z.B. durch eine Belehrung minimieren sollen.

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