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Erziehungsgeld

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Leistungsbeschreibung

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Geburten vor dem 01.01.2007 gilt. 

Für Geburten nach dem 01.01.2007 wird Elterngeld gezahlt.

Für alle von 01.01.2004 bis 31.12.20006 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder wurde für das erste und zweite Lebensjahr bzw. Jahr der Aufnahme Erziehungsgeld auf Antrag in der Fassung des Bundeserziehungsgeldgesetz ab 01.01.2004 gezahlt.

Diese Regelung galt auch für das zweite Lebensjahr beziehungsweise Jahr der Aufnahme für alle ab dem 01.05.2003 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder.

Erziehungsgeld wurde einkommensabhängig gezahlt. Es konnte als Regelbetrag oder als Budget beantragt werden. Die im Antrag getroffenen Entscheidung für den Regelbetrag oder das Budget waren für die volle Bezugsdauer verbindlich. Bei einem Wechsel der Elternzeit zwischen den Elternteilen war der Partner ebenfalls an die erste Entscheidung gebunden.

Anspruch beim Budget:

  • bis zum 12. Monat monatlich maximal 450 Euro
  • für das zweite Jahr besteht kein Anspruch auf Erziehungsgeld

Anspruch beim Regelbetrag:

  • für insgesamt 24 Monate monatlich maximal 300 Euro
  • für das zweite Jahr ist Erziehungsgeld neu zu beantragen

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