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Visum (Tourismus)

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bundesbürgerin oder Bundesbürger eine Auslandsreise planen, sollten Sie frühzeitig klären, ob Sie ein Visum zur Einreise im Reiseland benötigen. Das Auswärtige Amt informiert auf seinen Internetseiten über die für die einzelnen Länder geltenden Einreisebestimmungen. Sollten Sie weitere Fragen zu den Einreise- und Visabestimmungen Ihres Reiselandes und gegebenenfalls zu den für die Visabeantragung erforderlichen Unterlagen haben, so können diese Fragen nur von der Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland beantwortet werden.

Ausländerinnen und Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten oder in Deutschland arbeiten beziehungsweise studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Für bestimmte Staatsangehörige gibt es Ausnahmen von der Visumspflicht; alle anderen müssen vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen.

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