Betreiber von Altfahrzeugeannahmestellen müssen die Einhaltung behördlicher Anforderungen auch während des Betriebes nachweisen. Dazu erfolgt mindestens einmal jährlich eine Prüfung und Kontrolle durch einen Sachverständigen (bei Annahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind, durch die Kraftfahrzeug-Innung). Die dabei ausgestellte Einhaltungsbescheinigung ist bei der für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen.