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Altfahrzeugeannahmestelle - laufende Vorlage der Einhaltungsbescheinigung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Betreiber von Altfahrzeugeannahmestellen müssen die Einhaltung behördlicher Anforderungen auch während des Betriebes nachweisen. Dazu erfolgt mindestens einmal jährlich eine Prüfung und Kontrolle durch einen Sachverständigen (bei Annahmestellen, die Kfz-Werkstätten sind, durch die Kraftfahrzeug-Innung). Die dabei ausgestellte Einhaltungsbescheinigung ist bei der für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 5 Abs. 3 und § 7 Abs. 1 Altfahrzeug-Verordnung

Unterstützende Institutionen

Kraftfahrzeug-Innung, Kraftfahrzeug-Sachverständigenorganisation

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörde.

Anschrift