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Fleischgewinnung/Schlachtung: Zulassung

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Zulassung.
Ausnahmen bestehen für Hausschlachtungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Tätigkeit darf erst nach der Zulassung des Betriebes durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

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