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vorgesehen zum Löschen - Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr von Waren beantragen

Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Postanschrift:
Alter Markt 8
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 5693 - 0

Leistungsbeschreibung

Bei der Einfuhr von Waren in andere Länder ist es zum Teil erforderlich, dass Sie mit den Handelspapieren Beglaubigungen und Bescheinigungen vorlegen müssen. Diese sind von landesspezifischen Besonderheiten und EG-Vorschriften abhängig. In einigen Ländern müssen lmportwaren von einem Ursprungszeugnis und/oder einer beglaubigten Handelsrechnung sowie ggf. weiteren Bescheinigungen begleitet werden.

Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt Ihnen auf Antrag Ursprungszeugnisse aus, bestätigt Handelsdokumente und erstellt andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen. Die IHK ist außerdem für die Ausstellung des Carnet ATA (Zollpassierscheinheft) verantwortlich. Weiterhin beantwortet die IHK die Frage, ob und gegebenenfalls welche Papiere bei der Einfuhr einer Ware in ein Drittland benötigt werden.
Voraussetzungen für das Ausstellen einer Bescheinigung sind:

  • Der Unternehmenssitz oder Wohnsitz des Antragstellers befindet sich im IHK-Bezirk und das Dokument dient dem Außenwirtschaftsverkehr (örtliche und sachliche Zuständigkeit).
  • Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt (Angabe des Empfängers, eventuell Vordruckzwang).
  • Der Verwendungszweck ist erkennbar bzw. wird glaubhaft gemacht (gemäß Einfuhrvorschriften des Staates, Anforderung des Geschäftspartners).
  • Die Unterschriften der Antragsberechtigten des Unternehmens sind bei der IHK hinterlegt (Unterschriftsliste).
  • Für jede Bescheinigung ist eine zusätzliche Ausfertigung der Dokumente einzureichen, die bei der IHK verbleibt.  

Anträge / Formulare

Anträge/Formulare für Ausfuhr, Einfuhr, Zoll, Carnet, Einheitspapiere, Europäische Gemeinschaft, Fachbücher/ Software, Lieferantenerklärung, Ursprungszeugnisse, Warenverkehrsbescheinigung, Ausfuhrerstattung, Spedition und sonstige Formulare können bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer angefordert werden bzw. sind auf den entsprechenden Internetseiten als download erhältlich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung kann persönlich, postalisch oder elektronisch erfolgen. Erforderlich sind:

  • das zu bescheinigende Dokument,
  •  
  • Personalausweis oder Reisepass,
  •  
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
  •  
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister?,
  •  
  • eventuell ein Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten wird eine Gebühr nach dem aktuell geltenden Gebührentarif erhoben. Über die jeweiligen Kosten informiert Sie Ihre IHK.

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