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Lebensmittel – Unterrichtungsnachweis

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.  

Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.  

Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei Ihnen bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt..

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • unter Umständen ein ärztliches Zeugnis

Welche Gebühren fallen an?

Die Belehrung ist in der Regel kostenpflichtig. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Anschrift