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Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks - Eintragung

Handwerkskammer Magdeburg

Postanschrift:
Humboldtstraße 16
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 6268-0

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk anmelden möchten, trägt die zuständige Handwerkskammer Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" ein.

Für die Aufnahme in das "Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks" benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - nicht in jedem Falle einen Qualifikationsnachweis.

Die Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks haben Sie nach der Gewerbeanmeldung unverzüglich der Handwerkskammer anzuzeigen.
Mit der Eintragung in das Verzeichnis ist die Ausstellung einer Gewerbekarte/Handwerkskarte/Handwerkerkarte verbunden. Mit dieser Karte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.

Rechtsgrundlage

§§ 18 bis 20 Handwerksordnung (HwO) – Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

Anträge / Formulare

Den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der Handwerkskammer stellen; je nach Angebot erhalten Sie das Antragsformular im Internet.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen – je nach Kammer – als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eintragungsantrag
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass ggf. mit aktueller Meldebestätigung
  • bei Ausländern, sofern es sich nicht um Staatsangehörige der EU handelt: unbefristete Aufenthaltsbescheinigung/Niederlassungserlaubnis
  • ggf. Gesellschaftervertrag (bei GbR)
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Befähigungsnachweis (z.B. Meister-, Gesellenprüfung)

Welche Gebühren fallen an?

Für die Eintragung fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

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