BÜRGERSERVICE.

Wir sind für Sie da.
Ansprechpartner & mehr

Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden

Es wurden keine zuständigen Stellen gefunden.

Leistungsbeschreibung

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Anschrift