Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt. Es wird außerdem zwingend geraten, bei der Polizei eine Diestahlsanzeige zu machen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an, unterlassene oder verspätete Diebstahlsanzeigen bei der Polizei können durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.