Die Tätigkeit erstreckt sich auf alle Betriebe und Einrichtungen, sofern nichts anderes in Rechtsvorschriften festgelegt ist (z. B. Zuständigkeitsbereiche der Bergämter).
Das Gewerbeaufsichtsamt übt die Aufsicht über die Durchführung der Rechtsvorschriften zum technischen, sozialen und medizinischen Arbeitsschutz aus.