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Veterinärwesen

Hinweise zur Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen

Der Altmarkkreis Salzwedel weist im Hinblick auf die Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nochmals alle Halter von Schweinen darauf hin, ihre Schweinehaltung, soweit noch nicht geschehen, bei dem Veterinäramt anzumelden.

Werden die Schweine gar in Freiland- oder Auslaufhaltung gehalten, gelten zusätzliche Bestimmungen, die dringend zu beachten sind. So bedarf die Freilandhaltung von Schweinen der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Grundsätzlich sind Halter von Schweinen verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung und Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu treffen. Die ASP verläuft für betroffene Schweine in der Regel tödlich. Eine Gesundheitsgefahr für den Menschen besteht nicht. Das ASP-Virus unterscheidet nicht zwischen Großbetrieben mit vielen tausend Tieren und Schweinehaltungen, in denen nur wenige Tiere zu Hobby- oder Selbstversorgungszwecken leben. Sie als Schweinhalter stehen somit in besonderer gesellschaftlicher Verantwortung.

Weitere Informationen und Verhaltensregeln für Sie als Schweinehalter:

Kontakt & Ansprechpartner
Bei Fragen und Anmeldung von Schweinehaltungen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit, Sachgebiet Veterinärwesen unter vetamt@altmarkkreis.de zur Verfügung.