RECHTSGRUNDLAGEN
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
- Landeswaldgesetz Landes Sachsen-Anhalt (LWaldG)
- Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
THEMENSCHWERPUNKTE der unteren Forstbehörde
Aufgaben nach Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) und Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG).
Rechtsgrundlage für die Forsthoheit sind das Bundeswaldgesetz (BWaldG), das Landeswaldgesetz (LWaldG) und das Forstvermehrungssetz. Die Forsthoheit beinhaltet die Aufgaben & Befugnisse nach dem Wald- und Forstrecht, die Aufgaben als Träger der öffentlichen Belange und der Führung des Waldverzeichnisses.
Allgemeine Bestimmungen
- Feststellung der Waldeigenschaft
- Führung des Waldverzeichnisses
Grundsätze der Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes
- Sicherung der Funktion des Waldes bei Planungen 6 Maßnahmen durch Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes
- Beschränkung von Kahlhieben
- Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart (Waldumwandlungen)
- Erstaufforstungen
- Wiederaufforstung
- Neubau und Ausbau von Wegen
- Forstnutzungsrechte und forstliche Nebennutzungen
besondere Bestimmungen zur Bewirtschaftung & Unterstützung
- Beratung und Anleitung der Waldbesitzer
- Betreten, Nutzen und Schutz der freien Landschaft
- Befahren
- Reiten
- Nutzen des Waldes für öffentliche Veranstaltungen
- Schädigung des Waldes
- Forstschutz
- Organisation und Aufgaben der Forstverwaltung
- Forstaufsicht
RETTUNGSKETTE FORST
Flyer "Rettungskette Forst" des Landeszentrums Wald Sachsen-Anhalt