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Natur- & Umweltschutz

Umweltamt: Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

BODENSCHUTZ
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt nur über eine begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.Bei allen geplanten Einwirkungen auf den Boden ist der Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um damit die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.


BOHRPUNKTKARTE Deutschland: BGR - Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Link zur Datenbank.


LANDESBOHRDATENBANK Sachsen-Anhalt: LAGB - Landesamt für Geologie und Bergwesen
Link zur Datenbank.


INFORMATIONSGRUPPE Bohrschlammgruben (LINK dorthin)
Bohrschlammgruben werden untersucht (LINK zur PM: Einladung am 28.11.2019) 

 


ALTLASTEN
Altlasten sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen wie z.B. ehemalige Deponien, Halden, Müllkippen, Düngelager) und Grundstücke stillgelegter Anlagen, so genannte Altstandorte, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Altstandorte sind ehemalige Tankstellen, Stallanlagen, Silos, Technikstützpunkte, Werkstätten, Produktionsstätten, Dienstleistungsbetriebe und Lager durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Resolution Kreistag vom 06.05.2019: Deponie Brüchau

Altlastenkataster: Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachsfläche oder Altlast befindet, kann man eine Auskunft aus dem Altlastenkatster des Altmarkkreises Salzwedel beantragen. Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Schädliche Bodenveränderungen durch Altlasten sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Die Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig. Für eine Auskunft aus dem Altlastenkataster benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuch)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder einer Behörde
  • Flurkartenauszug oder Lageplan (wenn vorhanden)
  • Gemarkung, Flur und Flurstück erforderlich
  • oder sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Rechtsgrundlage

  • Bundesbodenschutzgesetz
  • Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundesbodenschutzgesetz
  • Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt
  • Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt