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Klimainitiativen

Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz des Altmarkkreises Salzwedel

1. Abfallentsorgung, Strommix, Recyclingpapier, kreiseigener Fuhrpark, Klimaschutzbeauftragte

Mülltrennung / Abfallentsorgung
Das Angebot einer getrennten Abfallentsorgung wird grundsätzlich auf dem ganzen Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel vorgehalten. In allen Gebäuden, die in der Zuständigkeit des Altmarkkreises liegen, wird eine Mülltrennung durchgeführt. Hierzu stehen in nahezu allen Räumlichkeiten Behältnisse für die jeweiligen Abfälle zur Verfügung.

Strombezug
Die Stromversorgung der kreiseigenen Liegenschaften erfolgt über einen Strommix mit hohem Ökostromanteil. Daneben werden einige Dächer von Schulen und Sporthallen zur Erzeugung von regenerativem Strom genutzt. Dieser wird zum Teil selbst verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Recyclingpapier
Bereits seit Jahren besteht der Altmarkkreis Salzwedel in Ausschreibungen auf die Verwendung von Recyclingpapier und nutzt dieses konsequent. Im Zuge der Anschaffung neuer Drucksysteme im Jahr 2020 wird mehr Wert auf die Einsparung an Kohlendioxid und klimafreundlichere Geräte gelegt.

Fuhrpark
Die Nutzung alternativer Antriebstechniken für die Fahrzeuge im Fuhrpark rückt immer stärker in den Fokus. Die momentan im landkreiseigenen Fuhrpark vorhandenen Elektro- und Hybridfahrzeuge (je zwei Stück) werden in diesem Jahr um drei weitere Autos erweitert. Im Zuge auslaufender Leasingverträge in den nächsten Jahren ist eine weitere Umstellung auf bis zu 40 % denkbar.

Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten
Inwieweit ein Klimaschutzbeauftragter etabliert bzw. eingestellt wird, ist derzeit in der Prüfung.
Seit mehreren Jahren ist ein Energiebeauftragter tätig, der unter anderem die Verbräuche an den Liegenschaften überwacht (Wärmeenergie, Strom, Wasser sowie Müll). Auch ist er mit dem Monitoring-Aufgaben beauftragt, so dass Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Verbräuche und Kostenentwicklungen zeitnah erkannt werden können. Schäden, Nachteile und Falscheinstellungen an technischen Anlagen können somit entdeckt und beseitigt werden. Auch befasst sich der Energiebeauftragte mit Veränderungen an den Liegenschaften, die zu einer energetischen Verbesserung führen würden.


2. Nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln

Versorgung der Mensen und Cafeterien mit regionalen Bio-Lebensmitteln
Landkreise haben kein Aufgabenfindungsrecht, sondern müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Aufgaben erledigen, zu denen sie per Gesetz verpflichtet sind. Gemäß § 72a Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollen die Schulträger im Benehmen mit dem Schülerrat und dem Schulelternrat täglich eine warme Vollwertmahlzeit zu einem angemessenen Preis vorhalten. Dem kommt der Landkreis nach. In der Kantine der Kreisverwaltung bestimmt die Nachfrage das regelmäßige Essensangebot. Vegane Speisen haben derzeit nicht die Akzeptanz, werden jedoch auch angeboten (täglich Salate, mindestens ein- bis zweimal die Woche vegetarisch bzw. Suppen / Eintöpfe).


3. Natur- und Umweltschutz im öffentlichen Raum, bei Baumaßnahmen, Erwachsenenbildung in Umweltthemen

Ahndung für Umweltverschmutzung, wie beispielsweise das Entsorgen von Abfall in der Natur
Entsprechend der gültigen Gesetze (Waldgesetz Sachsen-Anhalt, Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt) werden die Bußgelder verhängt und entsprechend beschieden. In einigen Fällen kann ein Verursacher ermittelt werden, sehr oft aber leider nicht.

Extensive Bewirtschaftung von Grünflächen, um Wildwiesen zu schaffen
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde würde eine extensivere Bewirtschaftung von Grünflächen naturschutzfachlich zu begrüßen sein, um eine größere Insektenvielfalt zu etablieren.
Durch ein völliges Mähverbot könnten sich unter Umständen Dominanzbestände an Pflanzen, wie zum Beispiel die Brennnessel, etablieren, was die optimale Vielfalt an Blühpflanzen einschränkt. Extensivierungen und Ansaaten von Blühflächen sind in der Vergangenheit bereits in einigen Bereichen vorgenommen worden.

Klima- und Umweltfreundlichkeit bei Baumaßnahmen
Der Landkreis unterhält eine Vielzahl von Gebäuden zur Erbringung seiner vielfältigen Leistungen. Daher ist es notwendig, diese dauernd zu erhalten und zum Teil auch gänzlich neu zu bauen, so dies wirtschaftlich ist oder dauerhaft Energie einspart. Die durch den Landkreis errichteten Neubauten entsprechen den energetischen Vorschriften und werden selbstverständlich mit energieeffizienter Technik ausgestattet. Auch bei Sanierungen wird ausdrücklich auf Energieeffizienz und einem wirtschaftlichen Finanzmitteleinsatz geachtet.

Aufklärung der Bürger und Bürgerinnen durch Bildungsveranstaltungen
Die Kreisvolkshochschule bietet verschiedene Bildungsveranstaltungen an, welche das ökologische Bewusstsein fördern. Diese Bildungsangebote umfassen unterschiedliche Fachbereiche beginnend bei Gesellschaft, Politik und Umwelt bis hin zu Gesundheit und Ernährung. Wenn möglich werden Kurse auch als Webinar angeboten.

Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen
Die Unkrautbekämpfung auf den befestigten Flächen des Altmarkkreises Salzwedel wird nicht chemisch, sondern manuell bzw. mechanisch durchgeführt.

Umsetzung eines Moorschutzprogramms im Landkreis
Aktuell befindet sich die Initiierung eines Großprojektes, u. a. zum Moorschutz im Bereich des Natura 2000 Gebietes Landgraben Dumme Niederung in Abstimmung durch den Altmarkkreis Salzwedel, dem Ministerium für Umweltschutz, Landwirtschaft und Energie und Bund für Naturschutz.

Bündelung von Kompensationsmaßnahmen und Beantragung von Ersatzgeldern beim Land für  Projekte des Natur- und Umweltschutzes
Die Möglichkeit zur Bündelung von Kompensationsmaßnahmen sind sowohl an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Eingriffsregelung sowie an das Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt gebunden. Die Möglichkeiten werden durch die Untere Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel aktuell bereits nahezu ausgeschöpft. Die Beantragung von Ersatzgeldern beim Land wurde durch die Untere Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel in der Vergangenheit bereits projektbezogen durchgeführt. Basierend auf neu vorliegender Projekte und vorhandene personelle Ressourcen kann dies auch künftig wieder vorgenommen werden.

Beantragung von Förderprojekten zur Umsetzung Natura 2000 gemäß ELER - Förderprogramm mit hundertprozentiger Förderung
In den vergangenen Jahren wurden ELER - Förderprojekte auch durch den Altmarkkreis Salzwedel beantragt. Aktuell wird jedoch vermehrt ein Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit mit externen Projektträgern solcher Projekte gelegt, um sie fachlich zu begleiten und zu unterstützen.


4. Öffentliche und private Mobilität klimafreundlicher gestalten

Ausbau des ÖPNV und der Radwegen in der Altmark
Der Öffentliche Personennahverkehr ist für den Altmarkkreis Salzwedel ein bedeutsamer Standortfaktor in dieser dünn besiedelten Regionen und sichert die Mobilität der Bürger und Bürgerinnen. Im Jahr 2008 wurde im Altmarkkreis Salzwedel ein neues ÖPNV-Konzept eingeführt. So können jetzt die Bürger und Bürgerinnen aus 329 Orten täglich von 5 bis 22 Uhr im 2-Stunden-Takt den ÖPNV nutzen. Dieser stellt somit eine preiswerte und umweltfreundliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar.

Der Landkreis erarbeitet derzeit eine landkreisweite Konzeptionierung von Radwegen im Landkreis in enger Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Insbesondere geht es dabei um eine deutliche Verbesserung der Nutzbarmachung der Radwege, sowohl für die Bürger und Bürgerinnen als auch für die touristische Nutzung. Mit den finanziellen Mitteln, die den Landkreis voraussichtlich ab dem Jahr 2020 erreichen, wird auch der sukzessive Ausbau von Radwegen in der Altmark vorangetrieben. Damit erfolgt der bedarfsgerechte Ausbau des Radwegenetzes in der Altmark im ländlichen Wegebau an klassifizierten Kreisstraßen.

Veröffentlichung einer Personenverkehrsgesellschaft Salzwedel mbH —und Rufbus-App
In Kürze geht die App für den Rufbus ans Netz. Die Personenverkehrsgesellschaft Salzwedel erarbeitet dazu in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. eine Smartphone-Anwendung, mit der zukünftig Fahrplanauskünfte eingeholt werden können oder aber der Rufbus bestellt werden kann.

E-Mobilität
Der Altmarkkreis Salzwedel unterstützt den Ausbau der Infrastruktur von Ladesystemen für E-Autos in der Region. Am Standort der Kreisverwaltung wurden zwei öffentliche Ladesäulen in Betrieb genommen. Die Ladeeinrichtung ist für jeden nutzbar.


5. Ausbau von erneuerbaren Energien

Ausbau bzw. Erneuerung der Windkraftanlagen im Altmarkkreis Salzwedel
Für die Ausweisung, Änderung oder Fortschreibung von Flächen für Windenergie (Windvorranggebiete) ist im Altmarkkreis Salzwedel die Regionale Planungsgemeinschaft Altmark zuständig. Windenergieanlagen ab 50 Metern Gesamthöhe wurden an vielen Orten im Landkreis errichtet und durch den Fachbereich Immissionsschutz geprüft und begleitet. Beim Neubau von Windenergieanlagen (WEA) sowie beim Repowering sind verschiedenste Aspekte zu berücksichtigen, die durch die Fachämter begleitet werden.

Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf kreiseigenen Gebäuden
Die Nutzung der solaren Strahlung zur Erzeugung von elektrischer Energie auf den Dachflächen der kreiseigenen Gebäude ist schon seit Jahren Praxis. Auf verschiedensten Dachflächen sind mehrere Photovoltaikanlagen vorhanden und für das aktuelle Jahr ist eine weitere Anlage auf dem Gebäude der Kreisverwaltung in Salzwedel geplant. In Zukunft wird diese Variante der emissionsarmen Stromerzeugung weiter verfolgt.


6. Landwirtschaft

Naturschutz und Landwirtschaft
Eine Zusammenarbeit mit den Landwirten erfolgt sowohl zwischen der Unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel sowie einigen Naturschutzverbänden in Deutschland. Insbesondere die zahlreichen Schutzgebietsverordnung, aktuelle Projekte (z. B. Wiesenbrüterschutz) aber auch Förderrichtlinien (z. B. Agrarförderung) tangieren jeweils naturschutzfachliche und auch landwirtschaftliche Belange, was einen regelmäßigen intensiven Austausch sinnvoll gestaltet und natürlich auch erforderlich macht.

Bewirtschaftung kreiseigener Flächen
Die zu naturschutzfachlichen Zwecken erworbenen Eigentumsflächen des Altmarkkreises Salzwedel werden bereits mit erhöhten Bewirtschaftungseinschränkungen verpachtet. Im Zuge von Ausgleichspflanzungen übernimmt der Landkreis die Verantwortung für einen ständig wachsenden Baumbestand.  

Alternative Landwirtschaftsformen
Projekte im Rahmen der solidarischen Landwirtschaft befürwortet der Landkreis. Eine Durchführung oder aktive Förderung von Projekten dieser Art fällt außerhalb des Zuständigkeitsbereichs und ist damit landkreisseitig nicht zu bearbeiten.

Haltung von Nutztieren
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften dürfen nicht geduldet und sollten nach Bekanntwerden unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemeldet werden. Der Landkreis nimmt bei der Tierschutzüberwachung, insbesondere gewerblicher Tierhaltungen, eine zentrale Rolle ein. Das Wohlergehen der Tiere ist dem Altmarkkreis Salzwedel ein wichtiges Anliegen. Die Beschäftigten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes führen jährlich in Betrieben mit landwirtschaftlichen Nutztieren eine Vielzahl amtlicher Tierschutzkontrollen durch.


7. Forstwirtschaft

Waldumbau und Stadtforst Salzwedel
Die Untere Forstbehörde des Altmarkkreises Salzwedel kommt sowohl in beratender Tätigkeit und auch als Genehmigungsbehörde seinen Aufgaben dahingehend nach, dass den Waldbesitzern im Rahmen der guten forstfachlichen Praxis, auf Grundlage des Waldgesetzes, die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung dargestellt bzw. auch vorgegeben wird. Die behördlichen Schutzmaßnahmen innerhalb des Stadtforstes wurden durch den Altmarkkreis Salzwedel in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht. Dazu zählten u. a. regelmäßige Kontrollen, Erfassung und Ahndung möglicher Verstöße, intensive Kommunikation mit den Eigentümern und Nutzungsberechtigten sowie fachliche Abstimmungen mit übergeordneten Fachbehörden.

Initiierung von Modellprojekten zur Wasserrückhaltung in der Landschaft
Durch die Anlage von Rückhaltebecken ist ein Eingriff in die Natur zu erwarten. So wird auf den Wasserbestand des Gewässers (Fische, Wasserpflanzen) und auch auf die am Gewässer lebenden Pflanzen und Bäume Einfluss genommen. Für solche Projekte muss zusätzlich eine entsprechende Vorprüfung erfolgen und eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen spricht hier jedoch nichts dagegen.

Wassersäcke für Bäume
Dies ist insgesamt eine Idee, der durchaus im städtischen Bereich nachgegangen werden kann. Zu beachten ist aber Folgendes: ein Baum wird immer sein Wurzelsystem nach dem Wasserangebot auszurichten. Werden die Bäume über Wassersäcke mit Wasser versorgt, bildet sich kein starkes Wurzelsystem aus. Da die Standsicherheit bei einem flachen Wurzelsystem nicht gegeben ist, können diese Bäume schon bei mittelmäßigem Wind umstürzen. Der Landkreis verfolgt daher den Ansatz nicht. In Notzeiten wie in den vergangenen heißen Sommern kann über eine zusätzliche Wasserversorgung der Bäume durch „gießen" nachgedacht werden.