Masernschutzgesetz:
- Ziel: Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden
- sinkende Impfbereitschaft (Impfstatus bei Masernschutzimpfung: 73,9%, nötig wären 95%)
Betroffene Einrichtungen:
- Kitas (Altmarkkreis Salzwedel ist für Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig)
- Tagesmütter, die mind. 15 Stunden/ wöchentlich mehr als drei Monate gegen Entgelt betreuen
- Schulen
- Ausbildungseinrichtungen (in denen mind. 50% der zu Betreuenden minderjährig sind)
- Div. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (hier nur die Beschäftigten)
Betroffene Personen:
- Alle in o.g. Einrichtungen Beschäftigten, die nach 1970 geboren sind
- Kinder ab einem Jahr
- Bei Neueinstellungen und/ oder Neuaufnahmen muss der Nachweis ab 01.03.2020 erbracht werden, für bereits Tätige und bereits betreute Kinder gilt eine Übergangsfrist bis 31.07.2021
Was muss nachgewiesen werden?
- Masernschutzimpfung
- Masernimmunität
- Nachweis einer möglichen Kontraindikation
Wie wird Einhaltung bzw. Kontraindikation nachgewiesen?
- Impfausweis bzw. ärztliches Zeugnis
Wem gegenüber muss nachgewiesen werden?
- Der Leitung der jeweiligen Einrichtung
Meldepflicht:
- Wenn Nachweis nicht vorgelegt wird, muss die Leitung der jeweiligen Einrichtung (in Schule der Schulleiter) das Gesundheitsamt informieren und die personenbezogenen Daten übermitteln
- Gesundheitsamt setzt Frist, bietet danach Beratung an
Folgen für Schule und Kita:
- Kita darf bei fehlendem Nachweis nicht betreuen (steht nicht im Widerspruch zum Rechtsanspruch)
- Schul- und Unterbringungspflicht muss umgesetzt werden, hier drohen jedoch Buß- und ggf. Zwangsgelder
Sanktionen:
- Gesundheitsamt kann Tätigkeitsverbot aussprechen
- Wenn Leitung fehlenden Nachweis nicht meldet, drohen der Leitung Bußgelder von 2.500,- Euro
- Wenn in einer Einrichtung trotz fehlenden Nachweises betreut wird, drohen der Leitung ebenfalls Bußgelder
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Gesundheitsamtes gern zur Verfügung.
Kontakt:
Gesundheitsamt Altmarkkreis Salzwedel
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Telefon: 03901 840 570 | gesundheitsamt@altmarkkreis-salzwedel.de
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