Jugendhilfe_

Pflegekinderdienst

Wir suchen Pflegeltern für Kinder, aber keine Kinder für El-tern
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Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern, ihnen und ihren Eltern Hilfe anzubieten ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Aufgabe des Jugendamtes. Ein Großteil dieser Hilfen ist eine Dienstleistung, die nach Antrag auf Eltern und Jugendliche zugeschnitten ist.
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