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Sitzungsdienst

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Kreises. Er wird von den wahlberechtigten Bürgern des Kreisgebietes für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Kreistages üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach ihrer freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Der Kreistag ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig und überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.

Am 09. Juni 2024 wurde der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel neu gewählt. Er konstituierte sich am 08. Juli 2024. Der Kreistag besteht aus 42 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Landrat.

Die Kreistagsmitglieder kommen ihrem Mandat nicht nur im Kreistag, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt, sondern auch im Kreisausschuss, in verschiedenen Fachausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien des Kreises nach. Daneben werden Mandatsträger als Interessenvertreter des Kreises auch in Gremien anderer Organisationen, soweit der Kreis an diesen beteiligt ist, entsandt.