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Pflegekinderdienst

Kinder und Jugendliche möchten in einer Familie aufwachsen, in der sie geliebt und behütet werden. Sie möchten sich sicher fühlen und die Zuwendung ihrer Eltern finden. Aber nicht jedes Kind hat diese Möglichkeit. Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten Gründen zeitweise, oder auf Dauer nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Diese brauchen kurz-, mittel- oder langfristig einen Ort, eine neue Familie, in der sie Sicherheit, Geborgenheit und Liebe erfahren können und ohne größere Störungen heranwachsen dürfen.

Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes sucht ständig nach engagierten und verantwortungsbewussten Personen, Paaren und Familien, die sich dieser anspruchsvollen Aufgabe stellen und Kindern für eine befristete Zeit oder auf Dauer ein zweites Zuhause geben möchten.


Allgemeine Informationen

Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst des Jugendamtes des Altmarkkreis Salzwedel, der Aufgaben rund um den Bereich der Betreuung von Pflegekindern in einer Vollzeitpflegefamilie erfüllt. Die Vollzeitpflege gehört zu den Hilfen zur Erziehung, die das Jugendamt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags anbietet. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein Leben im familiären Rahmen zu ermöglichen, wenn deren Herkunftsfamilien wegen Krisen- oder Notsituationen ganz oder teilweise dazu nicht in der Lage sind.


Rechtliche Grundlage

§ 27 i.V.m. § 33 Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) (vlt. Verlinkung?)


Aufgaben des Pflegekinderdienstes

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören:

  1. die Gewinnung geeigneter Pflegeeltern
  2. die Vorbereitung und Überprüfung von Pflegestellenbewerbern
  3. die Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
  4. die Beratung und Begleitung der Pflegepersonen und Pflegekinder im Betreuungs- und Hilfeprozess

Formen der Vollzeitpflege

Je nach Erfordernissen des Einzelfalles kann die Vollzeitpflege eine zeitlich befristete Hilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für Kinder und Jugendliche sein.

 

zeitlich befristete Hilfe

zeitlich unbefristete Hilfe

Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege

  • zur Krisenintervention und zur Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes
  • Rückkehroption zur Herkunftsfamilie
  • Dauer ist auf maximal 6 Monate beschränkt

Dauerpflege

  • kann dem jungen Menschen eine auf Dauer angelegte Lebensform von mehreren Monaten/Jahren, bishin zur Vollendung des 18. Lebensjahres bieten

 

Sonderformen der Vollzeitpflege

Sonderpädagogische Pflege

Für Kinder mit Behinderungen und / oder gesundheitlichen und/oder entwicklungsbedingten Besonderheiten und Auffälligkeiten werden sonderpädagogische Pflegefamilien vorgehalten. Mindestens ein Pflegeelternteil muss dazu qualifiziert sein und/oder langjährige Erfahrungen im Umgang mit entwicklungsbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen haben.

 

Verwandtenpflege

Die Pflegeeltern sind mit dem Kind verwandt, es gelten die gleichen Bedingungen wie für andere Formen der Vollzeitpflege. Der junge Mensch verbleibt dabei in seinem familiären Umfeld.

 

„Andere Familie kann auch der Haushalt naher Verwandter (Großeltern, Onkel und Tanten) sein. Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift nehmen so genannte Verwandtenpflegestellen von der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege aus.“


Wer kann Pflegeperson werden?

  1. Ehepaare, nichtverheiratete Paare und Alleinstehende mit oder ohne eigene Kinder und einem eigenen Einkommen
  2. Personen ohne lebensverkürzende oder ansteckende Krankheiten, schwere psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
  3. Pflegepersonen benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Ein-tragungen
  4. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Eignung/Voraussetzung

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Besonderes Augenmerk gilt in jedem Fall Ihren minderjährigen leiblichen Kindern. Sie müssen ebenfalls mit der Aufnahme eines Pflegekindes einverstanden sein und dürfen sich durch diese Entscheidung nicht zurück gedrängt fühlen.

Folgende wichtige Eigenschaften sind von großer Bedeutung:

  1. Offenheit und Toleranz gegenüber dem jungen Menschen und seiner Herkunftsfamilie
  2. Geduld, Belastbarkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion
  3. Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen
  4. solides eigenes Familiensystem
  5. zeitliche Ressourcen
  6. räumliche Ressourcen
  7. Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft, ein soziales Netzwerk aufzubauen und zu nutzen
  8. Struktur

Erforderliche Unterlagen

Zu den erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gern in einem unverbindlichen

persönlichem Gespräch.


Ansprechpartner

Sind Sie interessiert?

 

Sicher haben Sie noch weitere Fragen.

Wir beraten Sie gerne:

 

Nela Röber                                                     Norma Sattler

Jugendamt Salzwedel                                    Jugendamt Salzwedel

Karl-Marx-Str. 32                                          Karl-Marx-Str. 32

29410 Salzwedel                                           29410 Salzwedel

Raum 377                                                      Raum 377

 

03901 840 377                                               03901 840 861

nela.roeber@altmarkkreis-salzwedel.de        norma.sattler@altmarkkreis-salzwedel.de

 

Kathrin Blanck

Jugendamt Gardelegen

Philipp Müller Str. 18

39638 Gardelegen

Raum 321

 

03901 840 942

kathrin.blanck@altmarkkreis-salzwedel.de