Informations- und Kommunikationspflichten für Begünstigte
Empfänger von Fördermitteln aus den ESI-Fonds der Europäischen Union sind verpflichtet, bestimmte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Bitte richten Sie sich dabei nach den Leitfäden des jeweiligen Fonds, aus dem Sie Unterstützung erhalten. Über die genauen Bestimmungen informiert das Land Sachsen-Anhalt.