AUFGABEN / THEMENSCHWERPUNKTE der unteren Immissionsschutzbehörde
- Genehmigungsverfahren nach den §§ 4, 16, 16b BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
- Anlagenüberwachungen nach § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz
- Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
- Marktüberwachung im Rahmen der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
- Vollzug der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)
- Marktüberwachung im Rahmen Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (28. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Vollzug des § 7 Abs. 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
- Vollzug der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Meldeformular nach § 6 der 44. BImSchV
Anlagenregister nach § 36 der 44. BImSchV
KONTAKT
Sachgebietsleiter Dr. H. Tepper | Tel.: 03901 840 7151 | immissionsschutz@altmarkkreis.de