Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige u. freiberuflich Tätige ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel beantragen
Magdeburg, 25.07.2023: Das Arbeitsministerium hat ein neues Förderprogramm zur Unterstützung von Weiterbildungen an den Start gebracht. Mit einem Gesamtvolumen von 35 Mio. Euro, davon 26,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, können bis zu 11.000 betriebliche und individuelle Weiterbildungsvorhaben gefördert werden. Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen. Die Weiterbildungsinhalte können von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen. So können bspw. Sprachkurse, kaufmännische, gewerblich-technische Bildungsmaßnahmen ebenso wie Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels, zur Personal- und Organisationsentwicklung oder zur betrieblichen Mitbestimmung gefördert werden.
Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Ausbildungen reichen nicht mehr aus, um das gesamte Arbeitsleben abzudecken. Weiterbildungen sind unabdingbar, um auf den Wandel in der Arbeitswelt zu reagieren. Jeder Cent unserer Weiterbildungsförderung ist deshalb eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Wir geben Beschäftigten und Unternehmen die Chance, die Qualifikation zu verbessern und auf die steigenden Anforderungen im Arbeitsleben zu reagieren. Nur mit klugen Köpfen schaffen wir im Wettbewerb um Fachkräfte einen weiteren Schritt nach vorn.“
Mit dem neuen Förderprogramm werden zum einen betriebliche Weiterbildungen unterstützt. Je nach Unternehmensgröße beträgt die Sockelförderung 40 bis 60 Prozent. Für Unternehmen, die Tarif bezahlen und älteren oder geringfügig Beschäftigten sowie Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung eine Weiterbildung ermöglichen, steigt der Fördersatz auf bis zu 90 Prozent. Ministerin Grimm-Benne: „Das neue Weiterbildungsprogramm soll Chancengerechtigkeit fördern. Unternehmen, die auch Beschäftigten mit schlechteren Ausgangsbedingungen Bildungswege eröffnen und Tarif zahlen, erhalten bessere Förderkonditionen.“
Zugleich werden arbeitgeberunabhängige individuelle Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen gefördert. Auch hier findet bei der Höhe der Förderung die soziale Ausgewogenheit Beachtung. So erhalten Personen mit geringem Einkommen oder Auszubildende bis zu 90 Prozent Unterstützung.
Ein neuer Schwerpunkt ist die Förderung von Sprachkursen, wenn sie von anerkannten Sprachschulen, öffentlichen Einrichtungen wie Volkshochschulen oder qualifizierten Sprachlehrkräften durchgeführt werden. Ministerin Grimm-Benne: „Sprache ist der Schlüssel dafür, dass internationale Beschäftigte in den Unternehmen ankommen können. Deshalb stellen wir Förderungen für Sprachkurse zur Verfügung, die zudem auch mit berufsbezogenen Weiterbildungen für ausländische Fachkräfte kombiniert werden können.“
Das Arbeitsministerium knüpft mit den neuen Förderprogrammen an die guten Erfahrungen der Vorgängerprogramme Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB und Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT im ESF 2014 bis 2020 an, durch die 5.600 betriebliche Weiterbildungen mit 29 Mio. Euro sowie 7.300 Weiterbildungen für Beschäftigte mit 14,5 Mio. Euro gefördert werden konnten.
Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen sowie zur Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen“ sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich bzw. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.
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