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Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vergibt Fördermittel

Förderung von Arbeitsstipendien und Projektmittel | Sonderförderprogramme

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ruft die nächste Förderrunde für Arbeitsstipendien,  Projektmittel und Sonderprogramme aus. Dabei werden sämtliche Kunstsparten: angewandte und bildende Kunst, Film, Fotografie, Literatur, Musik, Tanz, Theater und interdisziplinäre Projekte sowie Kunstvermittlung unterstützt.  

Im Rahmen von Projektförderungen können einzelne Personen, Institutionen und Vereine Förderanträge einreichen. Es werden nur Projekte gefördert, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Kunststiftung unterstützt durch eine Teilfinanzierung.

Die Kunststiftung fördert Arbeitsstipendien von 3 bis 6 Monaten für künstlerische Einzelleistungen mit monatlich 1.000 Euro. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden.

Folgende Sonderförderprogramme werden durch die Kunststiftung gefördert:
-    wage-mutig: Förderung von Kurzfilmen durch ein Stipendium für Recherchen und Drehbuchentwicklung, Förderung der Filmproduktion
-    frei-raum: Ausstellungs- und Galerieförderung
-    Art Affairs: Unterstützung von Künstlern, Designern und Galerien bei ihrer Teilnahme an Kunst- und Designmessen

Die Kunststiftung ermutigt die Künstler ausdrücklich, neue digitale Vermittlungskonzepte und Inhalte auszuprobieren. Abgabeschluss ist der 1. Juli 2020.
Nähere Informationen finden Interessierte auf der Homepage: www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/foerderung/


Kontakt
Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt | Neuwerk 11 | 06108 Halle (Saale)
Tel.: +49 (0) 345 29 89 72 94 | Fax: +49 (0) 345 29 89 72 95 | E-Mail: info@kunststiftung-sachsen-anhalt.de