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Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung

„Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung“
Gemeinsames Beratungsprojekt von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Paritätischem Sozialwerk vorgestellt.

Altmarkkreis Salzwedel, 05.12.2019: Eine Trennung mit ihren unterschiedlichen Folgen für alle Beteiligten ist nicht nur ein plötzlicher Einschnitt im Leben einer Familie, sondern ein Prozess der Veränderung. Wie erleben Kinder die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern? Was können Eltern tun, um ihren Kindern beizustehen? Und welche Hilfen erhalten Eltern in dieser schwierigen Zeit?

Die wichtigste Hilfe für ein Kind besteht vor allem darin, als Vater und Mutter weiterhin verfügbar zu bleiben. Leider ist es oft schwer für Eltern, trotz der Kränkungen, die sie erfahren haben, weiterhin den anderen Elternteil ihres Kindes anzuerkennen und mit ihm zusammenzuarbeiten. Fest steht aber, dass Kinder dann am ehesten eine Trennung verkraften können, wenn diese Zusammenarbeit gelingt und beide Eltern weiterhin an der Betreuung und Erziehung beteiligt sind.

Anke Siebentaler vom Jugendamt, Lena Meier von der Erziehungsberatungsstelle sowie Kerstin Schmidt als Regionalbereichsleiterin vom Paritätischen Sozialwerk informierten heute über die Umsetzung des gesetzlichen Beratungsauftrages in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts.

Im Altmarkkreis Salzwedel stehen betroffenen Familien ausgebildete Fachkräfte in der Erziehungsberatungsstelle, der Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerke am Hauptstandort in Salzwedel bzw. in der Außenstelle Gardelegen zur Verfügung. Das Beratungsangebot der Erziehungsberatungsstelle soll Eltern befähigen, im Konfliktfall gemeinsam Lösungen in dem Bewusstsein zu finden, dass sie auch nach einer möglichen Trennung Eltern bleiben. In Einzel- und Paargesprächen werden sie ermutigt, individuelle Lösungen zu entwickeln, damit sie ihre elterliche Verantwortung für die Zukunft ihrer Kinder gemeinsam tragen können.

Die Begleitung der Eltern kann in der Trennungs-, Scheidungs- und Nachscheidungsphase erfolgen oder wenn Eltern überlegen sich zu trennen. Generell liegt der Schwerpunkt in der Erziehungsberatungsstelle bei der Stärkung der Elternschaft, auch bei Paarkonflikten.

Die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstelle beraten Eltern und Kinder, versuchen zu vermitteln und Eltern zu ermöglichen, bei allem Streit und Ärger wieder mehr auf die Bedürfnisse der Kinder zu achten und sich diesen wieder zuzuwenden. Darüber hinaus wird die Anbahnung und Begleitung von Umgangskontakten angeboten, um so das Vertrauen zwischen den zerstrittenen Parteien wieder herzustellen.

Hintergrund:
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe gemäß § 17 Sozialgesetzbuch VIII –Kinder und Jugendhilfe- Anspruch auf Beratung im Fall einer Trennung oder Scheidung, um die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Gemäß § 18 SGB VIII haben Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge, einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes oder Jugendlichen.

Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, um eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen zu vermeiden. Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe.

Dem Gesetzgeber nach sollen Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.


Kontakt:

Erziehungs-, Familien- und
Schwangerschaftsberatungsstelle

Karl-Marx-Straße 13 | Parkdeck Kaufland
29410 Salzwedel
T 03901 308 401 0 | E-Mail: familienberatungsaw@paritaet-lsa.de

Altmarkkreis Salzwedel
Jugendamt | SG Sozialpädagogischer Dienst
Karl-Marx-Straße 32 | 29410 Salzwedel
T 03901 840 369 | E-Mail: jugendamt@altmarkkreis-salzwedel.de


Bild_(c)_AMK: v. l. Kerstin Schmidt vom Paritätischen Sozialwerk, Anke Siebenthaler vom Jugendamt und Lena Meier von der Erziehungsberatungsstelle.

Bild/Text_(c)_AMK


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