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Zeit für Gartenfeuer endet am 15. April 2019

Verbrennungsverordnung regelt Zeiten, Mindestabstände zu Gebäuden, Waldstücken & Krankenhäusern

Altmarkkreis Salzwedel, 11.04.2019: Einige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis haben seit dem 01.03. die Möglichkeiten des Verbrennens pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen in Anspruch genommen. Erfreulich ist, dass sich die Zahl der Beschwerden im Umweltamt dazu in diesem Jahr in Grenzen gehalten haben.

Der Altmarkkreis Salzwedel möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zeit für Gartenfeuer am 15.04.2019 endet.
Wann, wie und wo Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, ist in der Verordnung des Altmarkkreises Salzwedel über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle geregelt. Als Zeitraum für das Frühjahr wurde der 01.03. bis 15.04. festgelegt.

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Verordnung kann auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel unter: www.altmarkkreis-salzwedel/landkreis/satzungen.de eingesehen werden.

Mehr zum Hintergrund:
Um das Allgemeinwohl nicht zu beeinträchtigen, legt die Verbrennungsverordnung wichtige Verhaltensregeln fest. Dazu gehören u.a. das Einhalten von Mindestabständen zu Gebäuden, Wald oder Leitungen, die zeitliche Begrenzung des Verbrennungsvorganges, den Verbrennungsumfang und die Beachtung der Witterungslage.
Zudem ist das Feuer unter ständiger Kontrolle einer geeigneten volljährigen Person zu halten. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ganz grundsätzlich gilt natürlich, dass auf Grundstücken z. B. nur Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, die dort auch angefallen sind.


Hier gerne die Pressemitteilung als PDF-Dokument.

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Mit herzlichen Grüßen!

Das Presseteam des Altmarkkreises Salzwedel
Birgit Eurich & Amanda Hasenfusz
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