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Tierseuchen im Altmarkkreis Salzwedel

Zwischen Vorsorge, Ausbrüchen und schnellem Handeln

Altmarkkreis Salzwedel, 09.09.2026: Tierseuchen machen nicht vor Landkreisgrenzen halt. Auch der Altmarkkreis Salzwedel war in den Jahren 2025 und 2026 mit unterschiedlichen Tiergesundheitsgefahren konfrontiert. Besonders die Geflügelpest stellte die Veterinärbehörden vor große Herausforderungen. Gleichzeitig zeigten Überwachungs- und Monitoringmaßnahmen, wie wichtig eine funktionierende Tierseuchenbekämpfung und die enge Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern, Veterinäramt, Landesbehörden und Untersuchungseinrichtungen sind.

Geflügelpest fordert Veterinärbehörde
Besonders intensiv wurde die Situation im Herbst und Winter 2025. Ab dem 20. Oktober 2025 wurden im Altmarkkreis Salzwedel zahlreiche verendete Wildvögel gemeldet. Betroffen waren unter anderem Kraniche, Bussarde, Habichte, Schwäne, Wildgänse und Eulen. Die Tiere wurden durch Mitarbeiter des Sachgebietes Veterinärwesen geborgen und zur Untersuchung an das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal weitergeleitet.

Bereits Ende Oktober wurde die Wildvogel-Geflügelpest im Landkreis amtlich festgestellt. Von zunächst 27 eingesandten Wildvögeln wurden 16 positiv auf das Aviäre-Influenza-Virus des Subtyps H5 getestet. Vier Proben wurden zusätzlich durch das Friedrich-Loeffler-Institut als H5N1 bestätigt. Die Zahl der Nachweise stieg anschließend weiter. In einer Lagebewertung vom 4. Dezember 2025 teilte der Altmarkkreis mit, dass seit dem 20. Oktober insgesamt 78 verendete Wildvögel gemeldet worden waren. Von 41 untersuchten Tieren waren 24 Fälle von hochpathogener Aviärer Influenza des Subtyps H5N1 bestätigt.

Damit war klar: Die Gefahr für Haus- und Nutzgeflügel war erheblich. Es folgte die Stallpflicht als wichtige Schutzmaßnahme. Um eine Übertragung von Wildvögeln auf gehaltenes Geflügel zu verhindern, wurde im gesamten Kreisgebiet ab dem 20. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht angeordnet. Gleichzeitig wurden die Geflügelhalter aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Für die Veterinärbehörde bedeutete dies nicht nur die Überwachung der rechtlichen Vorgaben, sondern auch eine intensive Kommunikation mit den Tierhaltern. Krankheitsanzeichen und ungewöhnliche Tierverluste mussten unverzüglich gemeldet werden. Auch die ordnungsgemäße Haltung, die Vermeidung von Kontakten zu Wildvögeln sowie die Hygiene in den Betrieben standen im Mittelpunkt. Mit abnehmender Zugaktivität der Wildvögel beruhigte sich die Situation zunächst. Deshalb konnte die allgemeine Aufstallungspflicht im Dezember 2025 aufgehoben werden. In den um den später betroffenen Betrieb in Roxförde eingerichteten Restriktionszonen blieb sie jedoch bestehen.

Amtliche Probennahme in einem Putenstall (c) Altmarkkreis SalzwedelSchwerer Ausbruch in einem Putenmastbetrieb in Roxförde
Im Dezember 2025 kam es schließlich zu einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand.

Am 13. Dezember 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut den Nachweis des hochpathogenen Aviären-Influenzavirus H5N1 in einem Putenmastbetrieb im Gardelegener Ortsteil Roxförde. Betroffen waren rund 19.000 Mastputen. Der Ausbruch löste umfangreiche Maßnahmen aus. Der gesamte Bestand wurde unter behördlicher Aufsicht geräumt und die Tiere unschädlich beseitigt. Um den Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Anschließend begann die aufwendige Reinigung und Desinfektion des Betriebes. Gleichzeitig musste das Veterinäramt zahlreiche weitere Geflügelhaltungen kontrollieren.

Allein innerhalb der Schutzzone wurden 27 Geflügelhaltungen mit insgesamt 24.324 Tieren klinisch untersucht. In der Überwachungszone wurden weitere 100 registrierte Geflügelhaltungen mit zusammen 56.900 Tieren stichprobenartig kontrolliert. Zusätzlich wurden fünf Kontaktbetriebe außerhalb der Restriktionszonen ermittelt und untersucht. Die umfangreichen Kontrollen blieben ohne Hinweise auf eine weitere Ausbreitung des Virus. Mitte Januar 2026 konnten die eingerichteten Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Auch 2026 blieb die Geflügelpest ein Thema. Mit dem Jahreswechsel war die Gefahr jedoch nicht vollständig verschwunden. Ende Januar 2026 wurde erneut ein mit Aviärer Influenza infizierter Wildvogel im Landkreis festgestellt. Ein Schwan wurde im Bereich des Arendsees gefunden und positiv auf das Virus getestet. Auch aus benachbarten Landkreisen wurden zu diesem Zeitpunkt neue Ausbrüche gemeldet. Für den Altmarkkreis bedeutete dies, dass die Situation weiterhin aufmerksam beobachtet und die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen konsequent eingehalten werden musste.

Im April 2026 kam ein weiterer Wildvogelfall hinzu: Im Bereich der Hoyersburger Stapelteiche wurde eine verendete Wildgans geborgen. Die Untersuchung durch das Landesamt für Verbraucherschutz ergab einen positiven Befund auf Aviäre Influenza des Subtyps H5. Das Probenmaterial wurde zur weiteren Differenzierung an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet. Damit zeigte sich auch 2026, dass die Geflügelpest weiterhin eine dauerhafte Herausforderung für die Tierseuchenüberwachung im Landkreis darstellt.

Tupfer-Beprobung bei einem Wildschwein (c) Altmarkkreis SalzwedelAfrikanische Schweinepest – keine Entwarnung trotz ausbleibender Fälle im Landkreis
Auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) gehört zu den Tierseuchen, die das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit, SG Veterinärwesen, des Altmarkkreises Salzwedel seit Jahren besonders aufmerksam im Blick behalten muss.

Erfreulich ist: Im Altmarkkreis Salzwedel wurde bislang kein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest festgestellt. Dennoch bedeutet dies keineswegs, dass die Gefahr gebannt ist. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie schnell sich das Virus über größere Entfernungen ausbreiten kann – insbesondere über infizierte Wildschweine, aber auch durch menschliche Aktivitäten.

Für den Altmarkkreis ist die Lage insbesondere aufgrund der geografischen Nähe zu Regionen mit ASP-Geschehen von Bedeutung. Sachsen-Anhalt setzt deshalb weiterhin auf eine konsequente Früherkennung und Überwachung der Schwarzwildpopulation. Das Landesamt für Verbraucherschutz weist darauf hin, dass insbesondere Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild untersucht werden soll.

Für die Jägerschaft bedeutet dies eine besondere Verantwortung. Auffälliges oder verendetes Schwarzwild muss möglichst schnell gemeldet und beprobt werden. Nur durch eine möglichst lückenlose Überwachung lässt sich ein möglicher Eintrag des Virus frühzeitig erkennen.

Nach wie vor heißt es: Vorsorge statt Reaktion.

Dass der Altmarkkreis bislang von einem ASP-Ausbruch verschont geblieben ist, ist auch das Ergebnis umfangreicher Vorsorgemaßnahmen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde im Landkreis eine spezielle Fachgruppe zur ASP-Prävention eingerichtet. Zudem wurden Kadaversuchhunde ausgebildet, die im Ernstfall bei der Suche nach verendeten Wildschweinen eingesetzt werden können. Auch die Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Regionen diente dazu, Erfahrungen zu sammeln und die eigenen Einsatzkonzepte weiterzuentwickeln.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Haus- und Wildschweine eine hochgefährliche, anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen stellt das Virus dagegen keine Gesundheitsgefahr dar. Wirtschaftlich kann ein Ausbruch jedoch erhebliche Folgen haben, insbesondere für Schweinehalter, Tiertransporte und den Handel.

Das regionale Geschehen zeigt: Wachsamkeit bleibt entscheidend. Wie wichtig die Vorsorge weiterhin ist, zeigen die Entwicklungen in den Nachbarregionen. In Sachsen war die ASP-Bekämpfung Anfang 2026 zunächst erfolgreich, sodass umfangreiche Restriktionszonen aufgehoben werden konnten. Doch bereits am 1. April 2026 wurde im Landkreis Görlitz erneut ein ASP-infiziertes Wildschwein festgestellt. In der Folge mussten erneut Restriktionsmaßnahmen eingeleitet werden. Auch in Brandenburg und anderen Bundesländern kam es 2026 weiterhin zu ASP-Nachweisen bei Wildschweinen. Die niedersächsische Tierseucheninformation führt beispielsweise für 2026 weiterhin Fälle in Brandenburg, Sachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und weiteren Ländern auf. Für den Altmarkkreis Salzwedel bedeutet dies: Auch wenn aktuell kein eigener Ausbruch zu verzeichnen ist, bleibt die ASP eine reale Bedrohung. Gerade die Nähe zu Regionen mit bestehendem oder wieder aufflammendem Seuchengeschehen macht ein konsequentes Monitoring unverzichtbar. Kontrollen, Probenahmen, Schulungen, Übungen, Abstimmungen und die Vorbereitung von Einsatzplänen sind vielleicht für die Öffentlichkeit kaum sichtbar – im Ernstfall können sie jedoch entscheidend dafür sein, wie schnell ein Seuchengeschehen erkannt und eingedämmt werden kann.

Der bislang ausbleibende ASP-Ausbruch im Altmarkkreis ist deshalb kein Grund zur Sorglosigkeit, sondern vielmehr ein Ansporn, die bewährten Vorsorgemaßnahmen konsequent fortzuführen.

Maul- und Klauenseuche: Große Aufmerksamkeit trotz ausbleibendem Ausbruch im Landkreis
Eine weitere große Herausforderung war Anfang 2025 die Maul- und Klauenseuche (MKS). Nach dem Ausbruch in Brandenburg im Januar 2025 wurde auch im Altmarkkreis Salzwedel die Situation intensiv beobachtet. Die MKS betrifft unter anderem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und weitere empfängliche Tierarten. Zum damaligen Stichtag waren im Altmarkkreis rund 370 Rinderbestände mit rund 45.500 Rindern, ca. 160 Schweinebestände mit rund 100.000 Schweinen sowie ca. 600 Schaf- und Ziegenbestände mit insgesamt rund 7.500 Tieren registriert.

Der Ausbruch in Brandenburg führte zu einer erhöhten Aufmerksamkeit und verschiedenen Vorsichtsmaßnahmen. Veranstaltungen mit empfänglichen Tieren wurden zeitweise abgesagt und bei bestimmten Tiertransporten wurden Einschränkungen vorgenommen.

Der Fall verdeutlichte, dass Tierseuchenbekämpfung nicht erst mit einem Ausbruch im eigenen Landkreis beginnt. Entscheidend ist vielmehr, mögliche Eintragswege frühzeitig zu erkennen und Risiken durch Überwachung, Beratung und geeignete Schutzmaßnahmen zu reduzieren.

Blauzungenkrankheit als Nachwirkung der vorherigen Jahre
Auch die Blauzungenkrankheit (BTV) gehörte zum Aufgabenbereich der Tiergesundheitsüberwachung. Im Altmarkkreis Salzwedel waren bereits im August 2024 erste Fälle festgestellt worden – zunächst in Schafbeständen und anschließend auch in einem Rinderbestand. Damit verlor Sachsen-Anhalt seinen Status als BTV-freies Gebiet.

Die Entwicklung blieb auch für die folgenden Jahre von Bedeutung. Das Landesamt für Verbraucherschutz verwies 2025 darauf, dass sich mit veränderten klimatischen Bedingungen die Bedeutung von Tierseuchen wie der Blauzungenkrankheit verändert. Für den Landkreis Salzwedel wurden im Rahmen der entsprechenden Untersuchungen zahlreiche Proben untersucht. Die Krankheit wird durch Gnitzen, also kleine blutsaugende Stechmücken, übertragen und betrifft vor allem Wiederkäuer. Für den Menschen besteht keine Gefahr.

Tollwut: Überwachung trotz Tollwutfreiheit
Neben akuten Ausbruchsgeschehen gehört auch die Überwachung möglicher Tierseuchen zu den wichtigen Aufgaben des Veterinäramtes.

Ein Beispiel ist die Tollwut. Deutschland gilt seit 2008 als frei von terrestrischer Tollwut. Dennoch bleibt eine Einschleppung insbesondere durch importierte Tiere oder Fledermäuse möglich.

Im Altmarkkreis Salzwedel wurden 2025 im Rahmen des amtlichen Monitorings insgesamt 79 Wildcarnivoren untersucht. Dazu gehörten 31 Füchse, 43 Waschbären, drei Marderhunde und zwei Dachse. Alle Untersuchungen verliefen negativ.

Gerade solche Untersuchungsergebnisse sind ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Sie schaffen Sicherheit und liefern gleichzeitig wichtige Informationen über die Tiergesundheit in der Region.

Darstellung von Tierseuchenequipment des Altmarkkreises Salzwedel (c) Altmarkkreis SalzwedelTierseuchenbekämpfung bedeutet mehr als nur Krisenmanagement
Die Jahre 2025 und 2026 haben gezeigt, wie vielfältig die Aufgaben im Veterinärwesen sind. Tierseuchenbekämpfung besteht nicht nur darin, im akuten Ausbruchsfall schnell zu reagieren.

Sie beginnt bereits mit der Überwachung von Tierbeständen, der Untersuchung verdächtiger Tiere, der Kontrolle von Tierhaltungen, der Beratung von Tierhaltern und der Zusammenarbeit mit Laboren und Landesbehörden.

Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigt auch die hohe Zahl der aus dem Altmarkkreis eingesandten Proben. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt stellte 2025 fest, dass aus dem Altmarkkreis Salzwedel im Verhältnis zur Tierdichte besonders viele Proben zur Untersuchung eingesandt werden.

Fazit: Die vergangenen beiden Jahre haben den Altmarkkreis Salzwedel vor unterschiedliche Herausforderungen gestellt. Die Geflügelpest mit zahlreichen Wildvogelnachweisen und dem schweren Ausbruch in einem Putenmastbetrieb in Roxförde war dabei zweifellos eines der hervorstechenden Tierseuchengeschehen.

Gleichzeitig haben die Überwachung auf Tollwut und der ASP sowie die Aufmerksamkeit gegenüber der Maul- und Klauenseuche und die weitere Beobachtung der Blauzungenkrankheit gezeigt, dass Tiergesundheit eine dauerhafte Aufgabe ist.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit, SG Veterinärwesen, bedeutet das: Tierseuchenbekämpfung ist Teamarbeit. Sie verlangt Fachwissen, schnelle Entscheidungen, gute Kommunikation und eine enge Zusammenarbeit mit Tierhaltern, Landwirten, Jägern, Laboren, Polizei, Feuerwehr und weiteren Behörden. Gerade wenn ein Seuchenfall eintritt, zeigt sich, wie wichtig eingespielte Abläufe und gegenseitige Unterstützung sind. Denn eines gilt bei jeder Tierseuche: Je früher ein Ausbruch erkannt wird, desto größer sind die Chancen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit, SG Veterinärwesen, unter der E-Mail-Adresse vetamt@altmarkkreis.de jederzeit zur Verfügung!

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.