Jetzt bis zum 15. Mai 2026 mit innovativen Konzepten bewerben!
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat ein neues Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von Modellprojekten zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet.
Interessierte Träger können sich bis zum 15. Mai 2026 um die Förderung bewerben.
Für die Interessenbekundung sind folgende Förderschwerpunkte vorgesehen:
- Gewaltprävention im Bereich der (frühkindlichen) Bildung bzw. des (vor-)schulischen Umfeldes
- Vorhaben der Täterarbeit
- Maßnahmen zur Ausweitung von nachbarschaftszentrierten Ansätzen
- Vorhaben zur Prävention von digitaler Gewalt und zu innovativen Beratungsansätzen im digitalen Raum
Berücksichtigungsfähige Projekte können frühestens zum 1. Oktober 2026 beginnen und sollen bis spätestens zum 31. Dezember 2029 beendet sein. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich.
Die detaillierten Grundsätze der Förderung sowie alle Informationen zum Ablauf des Verfahrens sind im offiziellen Aufruf zusammengefasst.
>> Hier der Förderaufruf in PDF.
Interessenbekundungen sind über das dafür vorgesehene Trägerformular einzureichen.
>> Hier das Formular in PDF.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neues-interessenbekundungsverfahren-gestartet-282720