Tierhalter sind zur Bestandsüberwachung und Symptommeldung aufgerufen | Impfung wird empfohlen | keine Gefahr für den Menschen
Altmarkkreis Salzwedel, 07.08.2024: In der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf und in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) wurden in zwei Schafbeständen Fälle der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche, die von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer übertragen werden kann. Die Blauzungenkrankheit wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht. Es sind verschiedene Serotypen des Virus bekannt, wobei der aktuell verbreitete Serotyp 3 schwere Erkrankungen in Schafbeständen verursacht. Rinder sind in der Regel nur mit milden Symptomen betroffen und Ziegen scheinen bisher nicht sehr empfindlich zu sein. Die hauptsächlich akut verlaufende Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich.
Typische Symptome der Blauzungenkrankheit bei Schafen sind hohes Fieber und eine Schwellung der Mundschleimhäute sowie der Zunge, vermehrter Speichelfluss und geröteter Kronsaum an den Klauen. Neben Tierverlusten verursacht die Krankheit auch hohe wirtschaftliche Einbußen für betroffene Betriebe durch Produktionsausfälle und bestehende Handelsrestriktionen. Die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurden bereits zahlreiche Fälle bei Rinder- und Schafbeständen gemeldet. Auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurden Ausbrüche der Krankheit festgestellt. Das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal hat bereits die Proben aus den betroffenen Schafbeständen ausgewertet und das Blauzungenvirus im Altmarkkreis Salzwedel nachgewiesen. Eine Bestätigung durch das nationale Referenzlabor dem Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.
Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit im Altmarkkreis Salzwedel hat die betroffenen Schafbestände bereits untersucht und weitere Proben entnommen, zudem wurden Maßnahmen wie der Bestandssperre ergriffen, um die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen und weitere Infektionen zu verhindern. Des Weiteren empfiehlt das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, insbesondere für Schaf- und Rinderbestände. Seit Anfang Juni 2024 haben Tierhalter die Möglichkeit, ihre Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Es stehen dafür drei Impfstoffe zur Verfügung. Die Tierseuchenkasse gewährt Beihilfen zur Impfung von Schafen und Rindern. Unter folgendem Link erhalten Tierhalter Information zur Impfung von der Tierseuchenkasse:
https://www.tskst.de/de/entschaedigung-beihilfe/beihilfe/btv-3
Tierhalter werden dazu aufgerufen, ihre Bestände zu überwachen und verdächtige Symptome zu melden. Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und den aktuellen Fällen finden Sie auf der Website des Friedrich-Löffler-Instituts.
Für Rückfragen der Tierhalter stehen die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz und Gesundheit unter der Rufnummer 03901-840 7500 zur Verfügung.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.