Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit informiert im Halbjahresbericht
Altmarkkreis Salzwedel, 31.07.2024: Beim Altmarkkreis Salzwedel ist die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsschutzes beim Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit angegliedert. Eine zentrale Aufgabe ist es dabei, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotenzial durch Infektionserreger zu schützen. Dazu gehört es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Das gilt dabei sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft. Doch was sind Infektionskrankheiten?
Per Definition sind Infektionskrankheiten Krankheiten, die durch das Eindringen von Krankheitserregern in den menschlichen Körper und die anschließende Vermehrung im Körper hervorgerufen werden. Man unterscheidet lokale oder sich über den ganzen Körper ausbreitende Infektionskrankheiten, je nachdem ob der Erreger sich nur an der Eintrittspforte vermehrt oder über die Blut- beziehungsweise Lymphbahnen im ganzen Körper verbreitet wird.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz wurden bestimmte Erkrankungen bzw. bestimmte Erreger als meldepflichtig eingestuft. Das bedeutet, dass beim Auftreten der definierten Erkrankungen bzw. dem Nachweis der Erreger das zuständige Gesundheitsamt informiert werden muss. Die Meldung erfolgt dabei meistens durch das Labor oder den Arzt. Die gemeldeten Infektionserkrankungen werden beim Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit – Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz erfasst und bearbeitet.
Zu den meldepflichtigen Erkrankungen gehören unter anderem: Botulismus, Hepatitis, EHEC, Masern, Keuchhusten, Röteln, Windpocken und Mumps. Meldepflichtige Krankheitserreger sind zum Beispiel Adenoviren, die eine ansteckende Bindehautentzündung verursachen. Hepatitisviren, Salmonellen, Noroviren, Listerien und Campylobacter, werden durch Lebensmittel übertragen und führen oft zu Durchfällen. Legionellen, die im Warmwassersystem der Trinkwasserversorgung vorkommen, können Fieber oder Lungenentzündungen auslösen. Auch SARS-CoV-2 gehört in diese Kategorie.
Im ersten Halbjahr 2024 wurden dem Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit – Sachgebiet Hygiene und Infektionsschutz insgesamt 1262 Erkrankungen bzw. Erreger gemeldet.
Zu den häufigsten Fällen zählen Influenza (269), Sars-CoV-2 (78), Norovirus (249) und Ringelröteln (77). Auch konnten im ersten Halbjahr 2024 19 Hepatitis-Erkrankungen bestätigt werden. Darunter neun Hepatitis E-Erkrankungen.
In den Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder spielten vor allem die Erreger für Ringelröteln (77), Hand-Mund-Fuß (45) aber auch die Kopfläuse (33) eine große Rolle.
Im Bereich der lebensmittelübertragbaren Erkrankungen wurden u.a. sieben Salmonellen-, eine Shigellose, 27 Rotaviren-Erkrankungen sowie 86 weitere gastrobedingte Erkrankungen ohne Erregernachweis erfasst.
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