Meldung und Verhalten bei positiven Test
Bei einem positiven Antigenschnelltest im häuslichen Umfeld suchen Sie bitte eine zugelassene Teststation auf.
Die Durchführung eines PCR-Test nach einem positiven Antigenschnelltest ist möglich, jedoch nicht unbedingt erforderlich.
Sollte das Ergebnis eines PCR-Bestätigungstests das Ergebnis des Antigenschnelltests widerlegen, so gilt das PCR-Ergebnis.
Das Testzentrum ist verpflichtet, einen positiven Antigenschnelltest dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt mit den Betroffenen auf.
Sollten Sie einen positiven Antigenschnelltest und dazu Symptome haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt.
Bitte beachten Sie: Für einen Genesenennachweis ist ein positiver PCR-Test notwendig!
Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt unter der Mailadresse Gesundheitsamt@Altmarkkreis.de zur Verfügung.