Nach dem Ersteintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2020 wurde die Tierseuche bei 3983 Wildschweinen und in fünf schweinehaltenden Betrieben nachgewiesen (Stand 15.06.2022). Bisher sind die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg betroffen.
Nach dem Auftreten der ASP im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) betrug die Entfernung der Ausbruchsorte zur Kreisgrenze des Altmarkkreises nur noch ca. 80 km Luftlinie. Es erging daraufhin ein Erlass des Landes Sachsen-Anhalts zur verstärkten Untersuchung von Schwarzwild in bestimmten Landkreisen. Die Jägerschaft des Altmarkkreises Salzwedel wurde per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet auch gesund und unauffällig erlegtes Schwarzwild entsprechend zu beproben.
Dieser Erlass wurde mit Ablauf des 15. April 2022 durch das zuständige Ministerium aufgehoben. Folglich entfällt somit die Pflicht zur Beprobung gesund erlegter Stücke.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Beprobungspflicht für gesund erlegtes Schwarzwild ist online auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel einsehbar. Um die Wahrscheinlichkeit der Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags in den Altmarkkreis Salzwedel weiterhin hoch zu erhalten, ist die Beprobung aller verendeten und krank erlegten Wildschweine nach wie vor verpflichtend durchzuführen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die nach wie vor angespannte Situation die ASP betreffend hin. Jägerinnen und Jäger sind dringend angehalten, der Beprobungspflicht bei auffällig erlegtem Schwarzwild nachzukommen. Auffälligkeiten innerhalb der Schwarzwildpopulation sollten dem Veterinäramt unverzüglich an vetamt@altmarkkreis.de gemeldet werden.
>> Hier die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung (01/2022 ASP)