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Jugendhilfe

Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

In Sachsen-Anhalt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Landkreise und kreisfreien Städte.
Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern, ihnen und ihren Eltern Hilfe anzubieten ist nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Aufgabe der Jugendämter. Ein Großteil dieser Hilfen ist eine Dienstleistung, die nach Antrag auf Eltern und Jugendliche zugeschnitten ist.


Das Jugendamt des Altmarkkreises Salzwedel bietet folgende Leistungen:

  •     Übernahme der Kostenbeiträge für Kindertageseinrichtungen
  •     Information und Finanzierung zu Ferienfahrten/Jugendfreizeiten
  •     Beratung und Hilfen zum Thema Kinder- und Jugendschutz
  •     Informationen zum Elterngeld und Gewährung von Elterngeld
  •     Unterhaltsberatung /  Unterhaltsvorschuss
  •     Beistandschaft / Sorgerechtsauskunft/Sorgeerklärung / Vaterschaft / Beurkundung

Folgende Anträge stehen als Formulare zur Verfügung:
Für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz (BEEG) sind in Sachsen-Anhalt seit dem 01.01.2010 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ihren Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (in der Regel das Sozial- oder das Jugendamt) ein.

Elterngeld - Online Antrag
Gemäß Anforderungen des OZG wurde durch das Bundesministerium der Elterngeldantrag von Sachsen-Anhalt Online gestellt.
Erreichbar ist der Elterngeld Onlineantrag unter : www.elterngeld-digital.de

Online Dienst (OD) Unterhaltsvorschuss
Gemäß den Anforderungen des Onlinezugangsgesetz (OZG) ist der Online-Dienst (OD) Unterhaltsvorschuss (UVO) ab sofort nutzbar.
Erreichbar ist der UVG Onlineantrag unter: Online-Antrag

Hinweise:

Die Antragstellenden können den OD auf mehreren Wegen nutzen:

  • Die Antragstellenden können den Antrag vollständig über das Internet stellen. In diesem Fall müssen sie den Antrag mit einem elektronischen Ausweisdokument signieren.
  • Alternativ können sie einen Antrag teilweise digital stellen, müssen jedoch zusätzlich einen sogenannten „Mantelbogen“ ausdrucken, unterschreiben und per Post an die Unterhaltsvorschusskasse versenden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


 Unterhalt & Unterhaltsvorschuss
 


  Beistandschaft | Sorgerechtsauskunft/Sorgeerklärung | Vaterschaft/Beurkundung

   ♦  Informationen zum Thema Beistandschaft (St. 01/2024)
   ♦  Informationen zur elterlichen SORGE ( St. 01/2024)
   ♦  Antrag auf Auskunft SORGERECHT
   ♦  Informationen zum Thema VATERSCHAFT (St. 01/2024)
   ♦  Informationen zum Thema BEURKUNDUNG (St. 01/2024)
   ♦  UNTERHALTSTABELLE 2024