- Rahmenbedingungen
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung der Leistung auszuwählen.
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
Das Verfahren ist offen und richtet sich nach § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Es umfasst folgende Leistung im Altmarkkreis Salzwedel:
- § 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- § 17 SGB VIII – Beratung bei Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- § 18 SGB VIII – Beratung zur Personensorge und zum Umgangsrecht, inkl. begleitetem Umgang
- § 28 SGB VIII – Erziehungsberatung
- § 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung
- § 41 SGB VIII – Beratung junger Volljähriger
- § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 156 FamFG – Gerichtsnahe Beratung in Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Für die Leistungserbringung im gesamten Kreisgebiet des Altmarkkreises Salzwedel ergibt sich für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 ein Budget im Umfang von 387.000,00 €.
Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, einen Leistungsvertrag zum 01.04.2026 abzuschließen. Durch den verkürzten Leistungszeitraum reduziert sich das Budget anteilig.
Die Beratungsangebote sollen weiterhin langfristig in die kommunale Infrastruktur integriert werden.
Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens sind die in den dazugehörigen Unterlagen beschriebenen Leistungen in Art und Umfang (Leistungsbeschreibung – Anlage 1)
Interessenbekundungen können bis 15.01.2026 eingereicht werden. Zur Fristwahrung kann vorab einer postalischen Übersendung auch eine Zusendung per Mail an Jugendamt@altmarkkreis.de erfolgen. Das Zustellungsrisiko liegt hierbei beim Absender.
Bei postalischer Übersendung ist die Interessenbekundung in einem geschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag muss deutlich mit der Aufschrift „Interessenbekundung EbSt. – ungeöffnet weiterleiten an das Jugendamt“ versehen werden.
Die postalische Übersendung der Interessenbekundung ist an nachfolgenden Adressat zu richten:
Altmarkkreis Salzwedel
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel.
Nachfragen sind ausschließlich schriftlich per Mail an anke.siebentaler@altmarkkreis.de zu richten.
Aktualisierungen zum Interessenbekundungsverfahren werden interessierten Trägern der Jugendhilfe auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel zur Verfügung gestellt. Jeder Interessent ist eigenverantwortlich, sich dort über Aktualisierungen zu informieren.
Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigt Träger aussichtsreicher Interessenbekundungen zu einem vertiefenden Gespräch einzuladen.
Der Altmarkkreis Salzwedel behält sich vor, bei unzureichenden Voraussetzungen der eingegangenen Interessenbekundungen, das Verfahren aufzuheben.
- Einzureichende Unterlagen:
Für die Beurteilung und Auswahl der Interessenten sind mit der Interessenbekundung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Checkliste (Anlage 2)
- Formloser Antrag
- Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen, des Ressourceneinsatzes sowie der fachspezifischen Kenntnisse des Trägers
- Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers
- Nachweis der Tätigkeit des Trägers im Arbeitsfeld
- Aktuelle Satzung, Status, Gesellschaftsvertrag o. ä.
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister oder
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Gesamtkonzept auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
Folgende Inhalte sind Bestandteil des Gesamtkonzeptes:
- Fachliches Konzept:
Erstellung hat auf den Grundsätzen der Leistungsbeschreibung zu erfolgen
- Personalkonzept
Angabe der geplanten Stellenanteile in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) – separate Ausweisung für die Standorte Salzwedel und Gardelegen sowie für die sozialräumlichen Angebote einschließlich der Zuordnung zu den Aufgabenbereichen
Angaben zur geplanten Qualifikation des künftigen Personals
Es ist eine Aussage zu tätigen, wie die Sicherstellung des Personaleinsatzes zum Projektbeginn erfolgen wird.
- Finanzierungskonzept
Aussagen zu den Betriebs-, Personal- und Sachkosten sowie zu den betriebsnotwendigen Investitionen
Angaben der zu erwartenden Einnahmen aus Zuschüssen Dritter, Landes- und/oder Bundesmitteln, Fördermitteln, Sponsoring und Eigenmitteln
Insofern Kostenschätzungen zugrunde gelegt werden, sind Minimal- sowie Maximalwerte zu benennen, welche auf Grund einer Kalkulation oder Vergleichsberechnung zu ermitteln sind
Darüber hinaus sind Aussagen zum Trägerprofil, zur Netzwerkerfahrung und zu bestehenden Kooperationen für die Erfüllung der Aufgaben zur Erziehungs- und Familienberatung zu treffen.
Das einzureichende Gesamtkonzept soll insgesamt 20 Seiten nicht überschreiten. Ein Überschreiten führt jedoch nicht zum Ausschluss vom Interessenbekundungsverfahren. Die Schriftgröße beträgt 11 Punkte in der Standartschriftart Calibri. Es ist ein Zeilenabstand von 1,5 zu verwenden. Die Seiten des Gesamtkonzeptes sind fortlaufend zu nummerieren.
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen.
Der Altmarkkreis Salzwedel behält sich vor, die Antragsangaben zu überprüfen, entsprechende Auskünfte einzuholen oder Nachweise zu verlangen.
Fehlende Unterlagen zur Prüfung der Geeignetheit werden einmalig mit Terminsetzung vom Bewerber nachgefordert. Bewerber, die trotz Nachforderung diese Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegen, werden vom Interessenbekundungsverfahren ausgeschlossen.
Bewerber, die mit ihrem Antrag kein Konzept vorlegen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ein fehlendes Konzept wird nicht nachgefordert.
- Bewertung
Die Bewertung der eingegangenen Interessenbekundungen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
- Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
- Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Kriterien für die inhaltliche Prüfung und Bewertung der Interessenbekundungen sind der Bewertungsmatrix (Anlage 3) zu entnehmen.
- Die abschließende Auswahl des zukünftigen Trägers und die Beschlussfassung obliegen dem Jugendhilfeausschuss des Altmarkkreises Salzwedel.
Anlagen: