Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September 2022 eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt zunächst für sechs Monate.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften vom DIHK.