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01.09.2022: Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September 2022 eine Reihe neuer Vorschriften gelten. Besonders öffentliche Unternehmen, die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und der Handel müssen kurzfristig eine Reihe von Maßnahmen umsetzen. Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt zunächst für sechs Monate.

Hier eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften vom DIHK.