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16.09.2022: ANTRAGSFRIST zur Förderung von Investitionen in touristische Infrastruktur

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ruft zur Einreichung von Projektanträgen für den Förderbereich „Touristische Infrastruktur“ auf. Bis zum 16.09.2022 können die Anträge beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden. Zur Vorbereitung der Antragstellung sollte die Möglichkeit einer Vorberatung im ALFF genutzt werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in Orten bzw. Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Für gewerbliche Maßnahmen beträgt die Förderquote bis zu 35 % bei einer Förderhöchstsumme von 50.000 EUR. Gefördert werden insbesondere:

  • Maßnahmen zum Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (Beherbergungseinrichtungen, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen etc.),
  • Informationszentren, Natur- und Lehrpfade, Rastpätze, Hinweistafeln sowie
  • Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur.

Hier finden Sie das Merkblatt zum Antragsaufruf und die Antragsunterlagen für das Förderprogramm ("Touristische Infrastruktur ab 2018 - FP 6315"). Die Kontaktdaten des ALFF Altmark finden Sie hier.